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22.01.2019

Datenklau und digitale Selbstverteidigung

Zum Datenklau vor einigen Wochen habe ich mir einige allgemeinere Gedanken gemacht und als Leserbrief aufgeschrieben. Leider ist mir bei den Links zu meinem Blog ein Fehler passiert: es wurde zweimal dieselbe URL abgedruckt. Hier im Blog ist es natürlich korrigiert.
[abgedruckt am 22.01.2019]

Der letzte Woche bekannt gewordene "Datenklau" verursacht bei den Betroffenen zu Recht große Empörung.
Hier werden private Informationen bekannt gemacht und die Opfer fühlen sich gefährdet.
Wer sofort nach den ersten Pressemeldungen schon Schuldzuweisungen zu treffen wagte, ob es nun staatliche Hacker aus China, Russland, Nordkorea oder anderen Ländern wären, schmückt sich zu Unrecht mit dem Titel "Experte". Im Internet ist es unglaublich einfach, falsche Fährten zu legen und in seinen Datenpaketen als Herkunft ein beliebiges Land vorzutäuschen. Am Ende war es dann ein Scriptkiddie aus Homberg. Oder vielleicht doch nicht?
Abgesehen davon finde ich die Reaktionen auf die Veröffentlichung der Daten sehr interessant.
Es hängt offensichtlich davon ab, wer betroffen ist. Der Staat und Firmen bedienen sich ganz ungeniert an persönlichen Daten und wollen immer mehr davon. Es wird gesammelt, was das Zeug hält, und wenn es nicht ausreicht, werden neue Gesetze und technische Möglichkeiten verlangt und geschaffen, wie z.B. die seit Jahren vom Bundesverfassungsgericht immer wieder abgelehnte Vorratsdatenspeicherung oder die Pkw-Maut. Aber andererseits müssen nur "ein paar Prominente" betroffen sein, und schon laufen die Sicherheitsbehörden Amok und das Harmloseste ist noch die Behauptung, dies wäre ein "Angriff auf die Demokratie".
Wer jetzt immer noch auf dem Standpunkt steht, er habe "nichts zu verbergen", sollte mal ganz genau hin schauen, wie die "Prominenten" jetzt eine Welle der Empörung vor sich her schieben. Natürlich hat jeder etwas zu verbergen. Es ist ganz normal, wenn man seine Privatsphäre für sich behalten will.
Nach bisherigem Stand wurde nicht bei Anbietern "eingebrochen" und abgeschöpft, sondern schlicht und einfach schlechte Passwörter geknackt oder erraten, um einzelne Daten von Benutzern abzugreifen.
Daraus sollten wir als Gesellschaft und Computernutzer mehrere Lehren ziehen:
  • nur Daten, die nicht im Internet sind, sind gute Daten ("think before you post").
  • wenn Daten denn unbedingt im Internet sein sollten, dann so wenig wie möglich davon (Datensparsamkeit).
  • Jede Datensammlung weckt Begehrlichkeiten und die Möglichkeit zum Diebstahl und Mißbrauch. Wehren wir uns als Gesellschaft weiterhin gegen die Vorratsdatenspeicherung! Auch der Staat darf nur die Daten besitzen, die unbedingt nötig sind (und nicht auf Vorrat).
  • Daten liegen im Internet auf fremden Computern ("Cloud"), denen wir nicht vertrauen dürfen.
  • Kommunikation sollte immer verschlüsselt sein.
  • Nicht auf Links in Emails oder im Chat klicken.
  • Passwörter möglichst lang und nicht erratbar wählen (keine Haustiere, Geburtstage, Kosenamen). Die Faustregeln über Sonderzeichen und das regelmäßige Wechseln sind Humbug. Länge ist Trumpf.
  • Alle Geräte müssen aktuelle Software verwenden. Wer jetzt noch Windows XP oder ein Smartphone mit Android 4 oder 5 verwendet, spielt mit dem Feuer.
Mehr Tipps zur Sicherheit in meinem Blog: hier und hier

21.07.2017

Grundrechte und Pressefreiheit - Leserbrief

In den vorigen zwei Wochen erschienen hintereinander zwei Glossen eines Journalisten. Ich hatte den Glossisten mental eher in der Hardliner-Fraktion eingeordnet und war hellauf begeistert von seiner kompromisslosen Formulierung zum nachträglichem Akkreditierungsentzug in Hamburg beim G20-Gipfel.
In der darauffolgenden Woche erschien dann eine Glosse, die einen "starken Staat" verlangte, und ich war verwirrt ob der Widersprüchlichkeit.
Daraufhin schrieb ich einen Leserbrief, und zu meiner Überraschung - und zum ersten Mal überhaupt! - erhielt ich eine Antwort auf meine Kritik, die ich durchaus positiv auffasste.

Leserbrief zur Glosse "Pressefreiheit" 13.07.17 und "Sicherheit" 17.07.17
Herr Junginger, Ihre Glossen von letzter und dieser Woche widersprechen sich auf subtile Weise.
Ihre Glosse der letzten Woche war ein vehementes Plädoyer für die Pressefreiheit.
Zu Recht beschweren Sie sich darüber, dass 32 Journalisten nachträglich aufgrund einer dubiosen Liste die Akkreditierung in Hamburg entzogen wurde. Gerüchteweise sollen Namen dieser Liste von türkischen Geheimdiensten stammen, was schwer nachprüfbar ist. Sie schliessen damit, dass der Staat starke Journalisten braucht und ihre Funktion entsprechend schützen muss.
Das alles ist anerkennenswert und ich bin hier vollkommen einer Meinung mit Ihnen.
Sie sprechen hier aber nur einen kleinen Teil unserer Grundrechte an.
In Ihrer Glosse vom heutigen Montag schreiben Sie denn wiederum, dass der Staat ein starker sein muss, um uns alle vor Terrorismus zu schützen.
Dazu sind dem Staat ziemlich viele Mittel recht, einige davon widersprechen klar dem Geist und den Buchstaben unseres Grundgesetzes.
Vor einiger Zeit z.B. hat ein Minister von einem "Supergrundrecht auf Sicherheit" fabuliert, das alle anderen Grundrechte außer Kraft setzen kann.
Der Staat ist leider auf vielen Baustellen zugange, um unsere Grundrechte, nicht nur die Pressefreiheit, zu unterminieren.
Die unsägliche Vorratsdatenspeicherung ist ein Punkt, gegen den sich eigentlich noch viel mehr Berufsgruppen engagieren müssten. Denn diese Vorratsdatenspeicherung speichert nicht nur Daten über vertrauliche Gespräche von Journalisten mit ihren Quellen, sondern auch von Rechtsanwälten, Ärzten und Seelsorgern mit Mandanten und Patienten.
Die Vorbehalte, wann staatlichen Stellen hier Einsicht gewährt wird, sind lächerlich gering.
Zwar ist im Moment wegen eines Gerichtsurteils in NRW die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt, aber immer noch nicht endgültig vom Tisch.
Der "starke Staat" schafft sich hier eine Rechtsprechung, die erkennbar nicht nur darauf zielt, Terroristen zu erkennen, sondern auch, Whistleblower und Informanten von Journalisten zu enttarnen, die Verfehlungen des Staatsapparats an die "vierte Gewalt" weitergeben.
Wir sehen seit Jahren permanente Versuche, den Rechtsstaat zu erodieren, denen nur gelegentlich vom Bundesverfassungsgericht Einhalt geboten wird.
Die nächsten Versuche der Gesetzgebung manövrieren dann haarscharf am Wortlaut der letzten Urteile entlang, und verletzen damit zwar nicht mehr die Buchstaben, aber immer noch den Tenor dieser Urteile.
Und wenn mal wieder eine Schweinerei eines Geheimdiensts festgestellt wird, passt man einfach die Gesetzeslage an, statt diese Dienste grundlegend zu reformieren.
Was sind denn nun die Konsequenzen von z.B. den NSU-Morden oder den zahlreichen V-Leuten in extremistischen Gruppen und Parteien? Die Dokumente werden für 120 Jahre in den Giftschrank gesperrt.
Immer wieder stellt man nach einem Anschlag fest, dass die Terroristen schon lang bekannt waren, aber dass man nicht gehandelt hat. Keinen dieser Anschläge hätte eine Vorratsdatenspeicherung verhindert - man wusste alle Details auch schon ohne sie. Kürzlich wurde sogar bekannt, dass amerikanische Geheimdienste Monate vor 9/11 davor gewarnt wurden, dass Anschläge mit Flugzeugen geplant wären.
Wenn also nicht auf vorhandene Erkenntnisse reagiert wird, ist das gerade kein Grund, noch mehr Grundrechte zu beschneiden!

Und das ist die Antwort von Hr. Junginger, der übrigens nicht nur für die Wetterauer Zeitung schreibt, sondern für mehrere Zeitungen, die ihn gemeinsam als Berliner Korrespondenten für Artikel engagieren.

ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihr Schreiben. Ich teile Ihre Meinung über sehr weite Strecken. Und ich bin nicht nur um unsere Sicherheit besorgt, sondern ebenso um die Grundrechte. Wenn ich also gegenüber dem Terror eine starke Reaktion des Staates wünsche, dann meine ich genau das: Die vorhandenen Mittel auch einsetzen, auf die vorhandenen Hinweise auch reagieren. Natürlich müssen die Gesetze das nachgebessert werden, wo sich durch neue Situationen, Techniken oder Bedrohungslagen neue Gefahren ergeben. Aber stets im Rahmen des GG. Das ist eigentlich schon immer der Grundtenor meiner Kommentare.
Bleiben Sie weiter ein aufmerksamer und kritischer Leser und schreiben Sie mir gern, wenn Sie Unstimmigkeiten in meinen Texten entdecken. Auch ich bin nicht frei von Widersprüchen…
 

06.10.2016

Politwochs die Daten löschen - Leserbrief

Immer wieder mittwochs kommt ein Kommentar, der irgend ein Geschehnis der letzten paar Tage aufgreift und versucht, einen neuen Aspekt zu finden. Traditionell endet diese Kolumne dann mit "aber nicht politwochs" - manchmal soll das resigniert klingen, manchmal ironisch, und manchmal versteht man nicht, was der Autor damit ausdrücken will.

Genauso ist mir das letzten Mittwoch gegangen, als der Chefred. über das Datensammeln schrieb und am Ende hoffte, dass "irgendwie" die Möglichkeit besteht, dass man seine ihn betreffenden Daten löschen könnte. Wirklich verstanden habe ich nicht, was er eigentlich aussagen wollte, und das hab ich dann als Leserbrief geschrieben.

Lieber Herr Bräuning,
Ihre "politwochs"-Kolumne lässt mich etwas ratlos zurück.
Abgesehen vom Schreibfehler bei der Vorsilbe "Tera" (und nicht "Terra") verstehe ich nicht ganz, wofür oder wogegen genau Sie nun sind.

Außerdem haben Sie die größten Datenstaubsauger gar nicht erwähnt: die Geheimdienste, insbesondere die aus dem englischsprachigen Ausland, die sich einbilden, dass sie das gesamte Internet in Echtzeit überwachen müssen, um dann mit Drohnen ganze Hochzeitsgesellschaften zu töten.

Die "Profile", von denen Sie sprechen, werden mit höchster Aufmerksamkeit auch von Lebensversicherungsunternehmen erhofft und nicht nur von den Krankenversicherungen. Natürlich würde das niemand so deutlich sagen, ist ja klar. Aber gewünscht wird es, um vorherzusagen, mit welcher Wahrscheinlichkeit jemand krank wird oder bei einer gefährlichen Sportart einen Unfall erleidet. Es ist ja jetzt schon so weit gekommen, dass es Rabatte gibt, wenn man ein Fitness-Armband trägt und die Daten der Versicherung zur Verfügung stellt, oder die Kfz-Versicherung billiger wird, wenn man dem Einbau einer Blackbox zur Überwachung zustimmt.

Die amerikanische Versicherung Aetna bezuschusst die Apple-Watch im Austausch gegen die Daten. Auch die Autohersteller mit internetfähigen Autos und Bordcomputern tragen zu diffusem Unbehagen bei, wenn sie Daten sammeln und nicht offenlegen, wie diese Daten verwendet werden.

Warum z.B. Mercedes im 2-Minuten-Takt die GPS-Position, den Kilometerstand, den Verbrauch und Reifendruck an den Hersteller meldet und im Wagen die Zahl der Gurtstraffungen speichert, als Indiz für starkes Bremsen, ist fragwürdig, aber der Zweck ist ganz offensichtlich.

Ehrlich gesagt traue ich den von Ihnen ebenfalls erwähnten Firmen wie Google und Amazon noch eher als den eben erwähnten Versicherungen und Autoherstellern. Bei Google arbeiten Ingenieure, die etwas von "Security by Design" verstehen. Das kann man z.B. von der Autoindustrie nicht behaupten, wie z.B. die Berichte über Chrysler und BMW im letzten und in diesem Jahr erschreckend eindrucksvoll belegen.

Tendenziell kann ich Ihnen aber zustimmen, sofern ich die Bemerkung über das Löschen Ihrer Daten richtig verstanden habe. Es ist im Sinne der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Meinungsfreiheit nicht wünschenswert, dass Firmen und Staaten unkontrolliert Daten aus verschiedenen Quellen sammeln und daraus Schlussfolgerungen ziehen. Ich habe aber ehrlich gesagt wenig Hoffnung und vermute, dass dies schon lang geschieht und nur niemand darüber reden will. Wir sind definitiv auf dem Weg zu einer Gesellschaft, die die schlechtesten Dystopien aus "1984" und "Brave new world" vermengt.

26.08.2015

Oswin Veith hat keine Argumente und keine Antworten auf Argumente

Schüler der Singbergschule besuchen Oswin Veith an seinem Arbeitsplatz in Berlin. Dort erzählt er das übliche Märchen, dass die Vorratsdatenspeicherung so unglaublich wichtig ist. Auf Gegenargumente geht er nicht ein - weil er es nicht kann. Er kann nur die Scheinargumente bringen, die die üblichen Scharfmacher als Nebelkerzen verbreiten. Meine konkreten Nachfragen wurden nicht mehr beantwortet.
Und natürlich speichern Anbieter nicht alle "Verbindungsdaten", insbesondere speichern sie nicht die Metadaten von Email, WWW usw., wie es das Gesetz vorsieht.


01.07.2015

Leserbrief zu "Oswin Veith besucht eine Schule"

Oswin Veith wiederholt seine Märchenstunde und tischt den Schülern erneut auf, wie wichtig doch die Vorratsdatenspeicherung sei, und dass TTIP ganz toll sei (veröffentlicht am 30.06.15, Änderungen der Red. in rot, Löschungen so).
Bemerkenswert an den Änderungen, die die WZ-Redaktion gemacht hat, finde ich eine eigenmächtige Verlagerung der französischen Abhörung ;) in die Vergangenheit - ich schrieb "abhören", daraus wurde ein "abhörten" gemacht, obwohl ich bezweifle, dass die WZ-Redaktion das genauer beurteilen kann als ich. Diese Abschwächung finde ich schon eigenartig.
Leserbrief zum Schulbesuch Oswin Veith (18.06.2015)

Wieder einmal besucht unser Bundestagsabgeordneter Oswin Veith eine Schulklasse, wieder spielt er den Märchenonkel, und wieder erzählt er Geschichten über die tolle Vorratsdatenspeicherung und das wunderbare TTIP-Abkommen.
Leider werden Märchen nicht wahrer, wenn man sie immer und immer wiederholt, ganz im Gegenteil.
Ich frage mich, ob Herr Veith einfach ein braver Parteisoldat ist, der so abstimmt, wie "Mutti" es wünscht, oder ob er wirklich daran glaubt, was er sagt.

Die Vorratsdatenspeicherung wird nicht dadurch plötzlich zum Erfolgsmodell, wenn man sie schönredet.
Zum Vergleich die Datensammlung von Facebook und Google heranzuziehen ist auch ziemlich unredlich.
Deren Geschäftsgebahren kann ich mich - größtenteils - entziehen, wenn ich das will, und kein Konzern kann soviele unterschiedliche Daten über mich sammeln wie das staatlich verordnete Abhören all meiner Kommunikationskanäle.
Die Fachzeitschrift "c't" hat vor einigen Ausgaben sogar gezeigt, wie man ein Android-Smartphone gänzlich ohne Google-Anwendungen betreiben kann - es gibt genügend Alternativen.
Aber wenn alle deutschen Firmen zum zwangsweisen Datensammeln verpflichtet werden, gibt es eine Datenbasis, die so gut wie alles über mich enthält - mit wem ich telefoniere, maile, SiMSe simse, welche Webseiten ich aufrufe, wo ich mich befinde. Natürlich werden die Mehrkosten dann auf die Preise aufgeschlagen - ich bezahle also selbst dafür, dass ich auf Vorrat abgehört werde.
Die meisten dieser gesammelten Daten dürfen übrigens nach wie vor ohne Richterentscheidung abgerufen werden, auch wenn nun das Gegenteil behauptet wird.!
Nachdem nun bekannt wurde, dass die Geheimdienste auch den französischen Präsidenten abhörten, liegt es nicht fern zu vermuten, dass die staatlich verordnete Datensammlung ein prominentes Ziel für ausländische Angriffe werden wird.

Der staatlichen Datensammlung kann und darf ich mich nicht entziehen. Ich vermute, wenn ich es täte, machte ich mich automatisch besonders verdächtig.
Es gibt keinen einzigen Nachweis, dass die Vorratsdatenspeicherung zu irgend etwas gut ist.
Die Befürworter sind auch nach Jahren immer noch den Beweis schuldig, warum dieses Werkzeug eingeführt werden soll.
Man hört immer nur dieselben Schlagworte, aber keine konkreten Zahlen, oder einen Nachweis, was genau nicht aufgeklärt werden konnte.
Diese Datensammelwut macht alle Einwohner Deutschlands zu grundlos Verdächtigten.

Gerade im Licht der (nicht vorhandenen) Sorgfalt, mit der die Bundestags-IT abgesichert ist, sollte klar sein, dass nur Daten, die man nicht erhebt, sichere Daten sind.
Ich habe keinerlei Illusionen darüber, dass diese Daten nicht irgendwann in die Hände böser Buben geraten werden.
Ganz im Gegenteil ist gerade das Ausmaß und die Breite der Informationen ein extremer Anreiz, sich diese Daten zu verschaffen und auszunutzen.

Besonders pikant finde ich, dass nach der Edathy-Affäre die Protokollierung im Bundestag von drei Monaten auf sieben Tage verkürzt wurde, weil die Abgeordneten nicht überwacht werden wollen.

Die EDV-Installation im Bundestag ist handwerklich genauso schlecht gemacht wie die meisten Gesetze der aktuellen Bundesregierung.
Noch bei keiner Regierung in Deutschland musste das Bundesverfassungsgericht so oft eingreifen und verfassungswidrige Gesetzgebung einkassieren.
Und wenn nicht das Bundesverfassungsgericht, dann stellt die EU fest, dass Deutschland schlechte Gesetze verfasst, wie aktuell die PKW-Maut deutlich gezeigt hat.

Auch die Einführung des TTIP-Abkommens ist keine besonders gute Idee - es ist ein schlimmes Beispiel dafür, dass Neoliberalismus und Thatcherismus jetzt in der Weltpolitik angekommen sind.
Die Konzerne bekommen immer mehr Rechte und Möglichkeiten zulasten der Nationalstaaten, und die Bürgerrechte, Arbeitnehmerrechte, Gerichtsbarkeit, Umweltschutz, werden eingestampft.
Und dabei ist TTIP ja nur die Spitze des Eisbergs - die nächsten Freihandelsabkommen stehen in den Startlöschern, darunter TISA zur Liberalisierung von Dienstleistungen, CETA als Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada usw.

29.05.2015

Leserbrief zur bejubelten Mindestspeicherfrist

Hurra, unser regionaler Hardliner Rudi Wais hat in der WZ wieder mal einen Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung #VDS verbrochen, und wie immer ist er resistent gegen jede Art von Argumenten dagegen. Diesmal wird ja alles viel besser, alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten, keine Verfolgung von Bagatellen wie Urheberrechtsverletzungen, und Geheimnisträger sind ja auch geschützt. Alles paletti also?

Mitnichten, schrieb ich in einem Leserbrief.

Leserbrief zur Glosse Hr. Wais 28.05.15, "Vorratsdatenspeicherung"

Hr. Wais, Sie wiederholen sich mit Ihren Behauptungen, dass die Vorratsdatenspeicherung bei irgend etwas helfen könnte.
Wirkliche Argumente kann ich Ihrem Kommentar nicht entnehmen, Gegenargumente zu Ihren Positionen wollen Sie nicht wahrnehmen.

Die jetzt "Mindestspeicherfrist" genannte Vorratsdatenspeicherung hat zwar öffentlichkeitswirksam einen Richtervorbehalt, aber der wird durch zahlreiche Ausnahmen in einer "Nebenabrede" ausgehebelt, wie netzpolitik.org aufgedeckt hat. Alles, was der Gesetzgeber jetzt oder in Zukunft als "Bestandsdaten" festlegt, unterliegt eben gerade nicht der richterlichen Prüfung. Insbesondere fällt darunter auch, dass ohne Prüfung die Zuordnung von IP-Adresse zu Anschlussinhaber abgefragt werden darf. Dies ist genau der eine Fall, den Sie mit der neuen Variante als "ausgeschlossen" behaupten.

Die Aufklärungsquoten für die im neuen Gesetz aufgelisteten Katalogstraftaten liegen bereits jetzt über 80 oder gar 90 Prozent. Ich frage mich, wo die Verhältnismäßigkeit liegt, wenn dadurch massiv Grundrechte eingeschränkt werden. Mit der Speicherung werden über jeden von uns Metadaten, Aufenthaltsorte, Bewegungsprofile über einen langen Zeitraum festgehalten - warum? Deutschland wandelt sich von einer Demokratie zu einem Präventionsstaat, in dem erst mal jeder verdächtig ist. Wollen wir das?

Die in jedem Fall vorhandenen Daten umfassen dabei auch Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Seelsorger, Ärzte usw.! Auch deren Mandanten und Patienten werden natürlich erfasst. Aber sie dürfen "natürlich" nicht verwendet werden. Wer's glaubt ...

Wenn Daten vorhanden sind, wachsen die Begehrlichkeiten, die Nutzung immer mehr auszuweiten. Das sieht man ja an der LKW-Maut, die jetzt flugs um die Datenerfassung für die PKW-Maut ergänzt wird. Dabei wurde im damaligen Mautgesetz klar und deutlich jegliche weitere Nutzung ausgeschlossen. "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern ...".

Ein Untersuchungsausschuss in USA hat festgestellt, dass die Datensammlung des FBI durch den "Patriot Act" genau keine Erfolge bewirkt hat.
Das Max-Planck-Institut für internationales Strafrecht stellte fest, dass die Vorratsdatenspeicherung nichts nutzt.
In Frankreich hat die Vorratsdatenspeicherung die Charlie-Hebdo-Morde nicht verhindert.
Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland von 2008 bis 2010 hat keinerlei messbare Erfolge vorzuweisen.
Die EU-Kommission legt ein Dokument "Beweise für die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung" vor und bestätigt gleichzeitig "Das Dokument erhebt nicht den Anspruch, dass die Notwendigkeit bewiesen wurde".
Es ist erschreckend, dass Sie selbst in Ihrer Glosse schon darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht schon wieder eingreifen muss, um diese Fragen zu klären. Die amtierende deutsche Regierung ist offensichtlich nicht in der Lage, handwerklich so zu arbeiten, dass ihre Gesetze verfassungsgemäß sind. Was für ein Armutszeugnis!

Ende 2014 twittert Maas noch: "#VDS lehne ich entschieden ab. Verstößt gegen Recht auf Privatheit.". Drei Monate später kippt er um, die Karriere ist ihm wichtiger als seine Integrität. Leutheuser-Schnarrenberger ist 1995 für ihre Überzeugung noch eingestanden und wegen des Gesetzes zur Wohnraumüberwachung zurückgetreten. Dafür habe ich immer noch größten Respekt. Für Maas nicht mehr.

Die Aufklärung von Verbrechen ist auch heute schon möglich, ohne anlasslos jeden unter Verdacht zu stellen: die Staatsanwaltschaft kann in Eilfällen schon heute quasi auf Zuruf das Kommunikationsverhalten Tatverdächtiger speichern lassen. Die von der Bundesregierung nun geplante unterschiedslose Jedermannspeicherung würde dagegen hochsensible Daten Millionen unverdächtiger und ungefährlicher Bürger dem ständigen Risiko von falschem Verdacht, Datenklau oder Datenmissbrauch aussetzen. Das droht freie Kommunikation zu ersticken. Wenn Menschen nicht mehr ohne Furcht vor Nachteilen durch Anrufe oder im Internet Hilfe suchen können, verhindert dies eine sinnvolle Prävention und kann sogar Leib und Leben von Unbeteiligten gefährden.

Es ist nach wie vor keine gute Idee, anlasslos Daten zu speichern!

23.03.2015

Hardliner fordern immer wieder die Vorratsdatenspeicherung

Boah, ich find es schrecklich. Bei der WZ sitzt einer, der aufrecht für das Unbelehrbare steht und den aktuellen, erneuten Vorstoß richtig gut findet, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Grrr!
Natürlich schrieb ich einen Leserbrief ;) [veröffentlicht am 23.03.15]

Leserbrief zur Glosse Hr. Wais 17.03.15, "Vorratsdatenspeicherung"

Hr. Wais, Sie zeigen sich schon wieder als Hardliner und treuer Gefolgsmann von Politikern wie Uhl, Schily, Gabriel, de Maizière und von BKA-Polizisten wie Ziercke.
Sie alle fordern, dass die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt wird. Dabei ignorieren Sie nach wie vor, dass nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern in noch viel schärferer Form sogar der Europäische Gerichtshof die anlasslose Speicherung verboten haben. Die EU plant deshalb keine Neuauflage dieser Big-Brother-Idee mehr, andere EU-Länder haben schon oder sind gerade dabei, die Vorratsdatenspeicherung komplett abzuschaffen.
Derzeit stemmt sich Justizminister Maas noch tapfer gegen die Wiedereinführung in Deutschland - mal schauen, wie lange er durchhält.

Gabriel schreckt nicht einmal vor Unwahrheiten zurück: er behauptet, dass Breiviks Morde in Norwegen wegen der Vorratsdatenspeicherung besonders schnell aufgeklärt werden konnten. Dumm nur, dass es 2010 in Norwegen gar keine Vorratsdatenspeicherung gab! Genauso gern wird behauptet, dass in Frankreich dank der umfassenden Überwachung die Mörder der Charlie-Hebdo-Zeichner so schnell gefunden werden konnten. Kunststück, sie haben ja auch eine blutige Spur hinterlassen, dazu brauchte man keine VDS.

Besonders erschreckend finde ich, wenn nach einem Anschlag ganz stolz behauptet wird, dass die Täter schon in irgendeiner Datenbank gespeichert waren. Ganz offensichtlich hat aber niemand diese Daten rechtzeitig auswerten können; damit fällt das Argument der Prävention völlig in sich zusammen. Auch die Auswertung nach einem Anschlag ist möglich, ohne anlasslos jeden unter Verdacht zu stellen: die Staatsanwaltschaft kann in Eilfällen schon heute quasi auf Zuruf das Kommunikationsverhalten Tatverdächtiger speichern lassen. Die von der Bundesregierung nun geplante unterschiedslose Jedermannspeicherung würde dagegen hochsensible Daten Millionen unverdächtiger und ungefährlicher Bürger dem ständigen Risiko von falschem Verdacht, Datenklau oder Datenmissbrauch aussetzen. Das droht freie Kommunikation zu ersticken. Wenn Menschen nicht mehr ohne Furcht vor Nachteilen durch Anrufe oder im Internet Hilfe suchen können, verhindert dies eine sinnvolle Prävention und kann sogar Leib und Leben von Unbeteiligten gefährden.

Auf der anderen Seite rüsten Staaten, die man nicht mehr als Demokratie bezeichnen kann, technisch weiter auf. In der Türkei hat Erdogan gerade im Präsidentenpalast ein landesweites Überwachungszentrum bauen lassen, das Kameras, Drohnen und andere Daten von Polizei, Geheimdienst und Katastrophenschutz vereint. Sehr bequem, ist Erdogan doch auch gleichzeitig oberster militärischer Befehlshaber. Ich denke, Orwells "1984" ist wieder einen Schritt näher gerückt.

Es ist keine gute Idee, anlasslos Daten zu speichern, zumal die amtierende deutsche Regierung offensichtlich nicht in der Lage ist, handwerklich so zu arbeiten, dass ihre Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen. Wie oft musste in letzter Zeit das Gericht eingreifen, um die schlimmsten Fehltritte zu stoppen? Viel zu oft!

10.11.2014

Die Pkw-Maut kommt ... und die Überwachung gleich mit

Leserbrief zum Thema Pkw-Maut in Deutschland (veröffentlicht am 08.11.2014)

Jetzt kommt also eine neue Form von Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür.

Das, was 2002 mit der Einführung der Lkw-Maut ausdrücklich gesetzlich verboten wurde, soll jetzt durch die Hintertür wieder Realität werden.
Damals wurde dem Datenschutz Rechnung getragen und ins Mautgesetz geschrieben, dass die erhobenen Daten zu keinem anderen Zweck verwendet werden dürfen.
Das heutige "Bundesfernstraßenmautgesetz" enthält ein ausdrückliches Auskunftsverbot, auch ein Gerichtsbeschluss ist nicht möglich!
Kritiker haben aber damals schon befürchtet, dass diese Vorschrift demnächst sicherlich aufgeweicht werden würde.
Und zack! Schon ist es passiert. Zwar später als befürchtet, aber dafür um so schrecklicher.

Denn jetzt sollen für 13 Monate die Bewegungsdaten aller Pkw aufgezeichnet werden, die deutsche Autobahnen benutzen.
Das ist genau das, was das Bundesverfassungsgericht gerade neulich verboten hat: die anlasslose massenhafte Speicherung von persönlichsten Daten.

Was anderes stellt es dar, wenn jede Benutzung einer Autobahn gespeichert wird? Man erhält ein Bewegungsprofil jedes Autofahrers über mehr als ein Jahr hinweg.
Jetzt sollen also nicht Lkw fotografiert und gescannt werden, die immer zahlungspflichtig sind, sondern jede Fahrt, ob nun privat oder geschäftlich.
Und wer sitzt in den Startlöchern und freut sich? Natürlich die üblichen Verdächtigen, allen voran Herr Ziercke, der Chef des BKA.
All die Scharfmacher und Schlapphüte jubeln, dass nun endlich eine weitere Hürde fällt und noch mehr Überwachung eingeführt werden kann.

Und wozu dieser geschätzt 337 Millionen Euro teure Irrsinn? Damit nach Ablauf eines Jahres berechnet werden kann, ob ein Autofahrer eine kleine Rückerstattung auf seine Kfz-Steuer bekommen kann, falls er im vergangenen Jahr keine mautpflichtigen Strecken befahren hat. Das Datenschutzgesetz sieht ausdrücklich die Pflicht zur Datensparsamkeit vor. Geschätzte 99% aller Autofahrer werden keine Rückerstattung bekommen. Wozu also diese gigantische Datensammlung?

Es muss für ungefähr 300 Mio. Euro die Maut-Software geändert werden (keine Maut für Feuerwehr, Polizei, Elektroautos, usw.) und es müssen mehrere Hundert neue Stellen für die bürokratische Abwicklung in diversen Ämtern geschaffen werden.

Eine Aufklebe-Vignette einzuführen, wie es Österreich und die Schweiz vormachen, wäre zu einfach für ein Hightech-Land wie Deutschland, das sich schon bei der Einführung der hochkomplizierten Mautbrücken international lächerlich gemacht hat und das nicht mit den Toll-Collect-Betreiberfirmen um Schadenersatz für die 16-monatige Verspätung streiten mag. Es geht ja auch nur um 7,5 Milliarden Euro Schadenersatz, das sind doch Peanuts im Vergleich zu den vielleicht möglichen (!) Einnahmen von ca. 500 Millionen Euro jährlich aus der neuen Pkw-Maut.

Ich geh dann mal auf dem Amt nach dem Passierschein A38 fragen ... Vielleicht reicht der ja für meine nächste Fahrt nach Frankfurt.