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30.11.2012

Noch'n Leserbrief zum Leistungsschutzrecht

Nachdem heute in der WZ mal wieder kurz und knackig einseitig über Google und das Leistungsschutzrecht berichtet wurde (S.2), habe ich einen erneuten Anlauf unternommen, einen Leserbrief zum Thema im Meinungstreff unterzubringen. Dort wird ja derzeit recht esoterisch über Terraforming und Umsiedlung zur Venus diskutiert, vielleicht habe ich ja doch Chancen mit einem regionaleren Thema.

[Update 05.12.12: Der Leserbrief wurde leicht gekürzt gedruckt. Alle Kurzlinks (zu goo.gl) wurden entfernt. Alle Änderungen habe ich rot markiert, Formatierungsänderungen habe ich kursiv markiert. Schade natürlich, dass alle Links fehlen und auch die weiterführenden Hinweise zur Entstehung etc.]
Leserbrief zum Thema "Leistungsschutzrecht", 28.11.2012, S.2

In dieser Ausgabe der WZ wird eine Pressemitteilung über das geplante Leistungsschutzrecht mit Zitaten von Google und BDZV abgedruckt (http://goo.gl/l6bdV).
Dieses neue Gesetz soll den Verlegern ein Lizenzierungsrecht für Textanrisse in Suchmaschinen garantieren. Weltweit wird dieser deutsche Alleingang belacht, der kürzlich vom Kabinett durchgewunken wurde und morgen nacht im Bundestag ohne Aussprache beschlossen werden soll.
Dieses neue Gesetz soll es für Suchmaschinen und vergleichbare Automatismen, z.B. sogenannte Nachrichtenaggregatoren (Sammler), kostenpflichtig machen, die Anrisse von Webseitentexten als Suchergebnis anzuzeigen. Auch in deutschen juristischen Fachkreisen wird das Gesetz eindeutig abgelehnt, weil es handwerklich schlecht formuliert ist und Wirkungslosigkeit prognostiziert wird (http://goo.gl/Wr55q).

Dieses geplante Gesetz ist absurd: die Verleger möchten von den Werbeeinnahmen von Google und anderen Werbevermarktern profitieren. Dabei bauen sie ihr Webangebot doch nicht für Google auf, sondern für ihre Leser!.
Das ist ungefähr vergleichbar mit der Idee, dass die Friedberger Geschäfte einen Anteil an den Einnahmen von Bussen,  Bahnen und Tankstellen fordern, weil ja die Käufer mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zum Einkaufen kommen und die Geschäfte somit den Verkehrsbetrieben und Tankstellen Kunden zuführen! Welche Verdrehung der Tatsachen!.

Dabei vergessen die Verlage aber, dass die allermeisten Besucher erst durch die Suchmaschinen auf ihre Webseiten gelotst werden. Die Zahlen schwanken je nach Untersuchungsmethode zwischen 50 und 90%, d.h. dass mindestens die Hälfte aller Besucher durch eine Suchmaschine zu den Nachrichtenseiten gelotst werden. Außerdem gibt es seit 15 Jahren einen etablierten Standard, mit dem Webseitenbetreiber die Suchfunktion von Google etc. aussperren können (teilweise oder ganz, Stichwort robots.txt). Interessanterweise will kein Verleger diese technische Möglichkeit in Anspruch nehmen. Mit anderen Worten: die Verlage *wollen* (fett entfernt) über Google gefunden werden _und_ (Unterstreichung entfernt) sie wollen dafür bezahlt werden. Es gibt zahllose Firmen, die sich als "Suchmaschinenoptimierer" (SEO) andienen, um Seiten so mit Hilfsbegriffen zu spicken, dass sie besser von Google indiziert und gefunden werden können als die der Konkurrenz.

Es liegt also an den Webseitenbetreibern, Geld von den zu ihnen gelenkten Besuchern durch Werbung oder Käufe zu erhalten. "Google News" übrigens ist eine komplett werbefreie Seite. Es ist eine Falschdarstellung, wenn man "Google News" Werbeeinnahmen unterstellt. Es ist eine werbefreie Übersichtsseite und verweist auf Nachrichtenangebote. Probieren Sie es selbst aus (http://news.google.de)!

Bekannte, fachkundige Rechtsanwälte lehnen einhellig dieses Gesetzesvorhaben ab: z.B. Udo Vetter (http://goo.gl/ScqHh) und Thomas Stadler (http://goo.gl/iUEAb), sowie die Organisation irights.info (http://goo.gl/3ZpnY). Udo Vetter ist sogar der Meinung, wenn man im Internet, z.B. in seinem eigenen Blog, nicht mehr unter Bezug, d.h. Zitat oder Verlinkung, seine Meinung äußern darf, "bedroht das Leistungsschutzrecht die neue Meinungsfreiheit (Brechts Idee "jeder ist ein Sender"). Wer als Bürger nur noch Zeitung lesen, aber nichts mehr im Internet dazu sagen darf, kann sich getrost digital kastriert vorkommen" (Zitatendekennzeichnung entfernt).

Der Medienjournalist Stefan Niggemeier meint dazu, dass hier schon kleinste Textschnipsel geschützt werden. Damit würden die Verlage durch die Hintertür ein Monopolrecht auf Sprache erhalten, weil schon eine Überschrift nach dem LSR schützenswert wäre (http://goo.gl/90KSX), und sogar Zitate, die nur eine Überschrift und einen Link enthalten, wären lizenzpflichtig. Hurra, neue Einnahmequellen und ein weites Feld für Abmahnanwälte ... Eine interessante Aufstellung, wie das Leistungsschutzrecht entstanden ist, liefert Hr. Niggemeier mit dieser Übersicht: http://goo.gl/kaZCb, und in diesem Artikel wird m.E. sehr schön erklärt, warum das falsch ist: http://goo.gl/1CiUw
Und nachdem ich bereits einmal schlechte Erfahrungen mit einem Leserbrief zu diesem Thema gemacht hatte, ist mein Anschreiben an die Redaktion etwas offensiver ausgefallen als ich normalerweise zu schreiben pflege:
Hallo,
anbei ein Leserbrief zum Thema Leistungsschutzrecht anlässlich des kurzen Artikels heute auf S.2. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie zur objektiven Meinungsbildung beitragen und auch einen Leserbrief abdrucken, der Sie persönlich oder beruflich betrifft. Ich gehe davon aus, dass Sie die Funktion von Journalismus nicht als "Meinungssteuerung" auffassen oder als reine Wiedergabe von dpa-Zulieferungen, sondern dem Leser selbst eine gewisse Urteilsfähigkeit zugestehen. Es wäre in meinen Augen ein Zeichen von Größe, auf diese Weise eine sachliche Diskussion zu ermöglichen.

Ich werde weiter berichten, ob die WZ diesmal den Leserbrief abdruckt.

09.08.2012

Mein (abgelehnter) Leserbrief zum Leistungsschutzrecht in der WZ

Ich lese ja eigentlich die Wetterauer Zeitung recht gern, und auch den "Meinungstreff" mit den Leserbriefen. Ab und zu schreibe ich auch einen Leserbrief zu einem Thema, das mich besonders interessiert.
Neulich irgendwann hatte die WZ einen Artikel zum heiß diskutierten "Leistungsschutzrecht", der meiner Meinung nach einige Fehler enthielt und recht einseitig war.
Also schrieb ich einen weiteren Leserbrief ...

In der Samstags-WZ erschien ein Artikel über das geplante Leistungsschutzrecht, der wieder einmal sehr einseitig und teilweise sachlich falsch berichtet, was eine fleißige Lobby-Gruppe der Bundesregierung als Gesetzentwurf diktieren will. Sachlich falsch ist schon einmal, dass behauptet wird, die Verleger haben ein Urheberrecht, dass sie wahrnehmen und schützen müssen. Das Urheberrecht verbleibt natürlich beim Urheber, wie der Name sagt. Das deutsche Recht sieht keine Übertragung der Urheberschaft vor, sondern nur eine Übertragung der Nutzungs-(Verwertungs-)Rechte. Die großen Zeitungsverlage übernehmen hier sehr gern zu sehr niedrigen Preisen Artikel von meist freischaffenden Journalisten und kaufen ihnen dabei zu Spottpreisen sämtliche jetzigen und zukünftigen Verwertungsrechte ab. Laut Spiegel Online zählen die freien Journalisten zu den eher schlecht bezahlten Lohngruppen (im Schnitt etwa 17.000 Euro/Jahr, 40 % sogar unter 12.000 Euro/Jahr s. http://goo.gl/4wqSi, in Ostdeutschland zu Stundenlöhnen von ca. 5-6 Euro).
Und hier kommt das Absurde des geplanten Gesetzes zum Vorschein: die Verleger möchten von den Werbeeinnahmen von Google und anderen Werbevermarktern profitieren. Dabei vergessen sie aber, dass die allermeisten Besucher erst durch die Suchmaschinen auf ihre Webseiten gelotst werden. Außerdem gibt es seit 15 Jahren einen etablierten Standard, mit dem Webseitenbetreiber die Suchfunktion von Google etc. aussperren können (teilweise oder ganz, Stichwort robots.txt). Interessanterweise will kein Verleger diese technische Möglichkeit in Anspruch nehmen.
Das ist ungefähr vergleichbar mit der Idee, dass die Friedberger Gewerbebetriebe einen Anteil an den Einnahmen von Bussen, Bahnen und Tankstellen fordern, weil ja die Käufer mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zum Einkaufen kommen und die Geschäfte somit den Verkehrsbetrieben und Tankstellen Kunden zuführen! Welche Verdrehung der Tatsachen!
In diesem Sinne ist also das Leistungsschutzrecht eher ein Monopolrecht für das Schmarotzen an fremden Leistungen. Bekannte, fachkundige Rechtsanwälte lehnen einhellig dieses Gesetzesvorhaben ab: z.B. Udo Vetter und Thomas Stadler, sowie die Organisation irights.info. Udo Vetter ist sogar der Meinung, wenn man im Internet, z.B. in seinem eigenen Blog, nicht mehr unter Bezug, d.h. Zitat oder Verlinkung, seine Meinung äußern darf, "bedroht das Leistungsschutzrecht die neue Meinungsfreiheit (Brechts Idee "jeder ist ein Sender"). Wer als Bürger nur noch Zeitung lesen, aber nichts mehr im Internet dazu sagen darf, kann sich getrost digital kastriert vorkommen". Der Medienjournalist Stefan Niggemeier meint dazu, dass hier schon kleinste Textschnipsel geschützt werden. Damit würden die Verlage durch die Hintertür ein Monopolrecht auf Sprache erhalten, weil schon eine Überschrift nach dem LSR schützenswert wäre, und sogar Zitate, die nur eine Überschrift und einen Link enthalten, wären lizenzpflichtig. Hurra, neue Einnahmequellen und ein weites Feld für Abmahnanwälte ...
Die Verlage selbst, die so laut für das neue Recht trommeln, sind übrigens die ersten, die sich gern mal nicht an das Urheberrecht halten, die BILD-Zeitung vorneweg: immer wieder werden ohne Erlaubnis und manchmal sogar gegen ausdrückliche Erklärung hin Bilder übernommen, ohne zu fragen oder ohne zu bezahlen (einige aktuelle Beispiele finden sich wie immer beim bildblog, etwa hier: bildblog.de/40163/).

Da zur Zeit auch die Zirkumzision im MT heiß diskutiert wird, habe ich gar nicht mehr drauf geachtet, ob der Leserbrief veröffentlicht wird oder nicht. Irgendwann erinnert sich auch gar keiner mehr an den Artikel, und dann ist ein Leserbrief eher sinnlos geworden. Ich hatte auch neulich einen durchaus lobenden Leserbrief zu Facebook angefangen, als in der Wochenendbeilage mal das Thema aufkam, durchaus differenziert, wie ich fand. Ich wollte auf das IBM-Thema "Manage your identity" hinweisen, für das ich gelegentlich Vorträge halte (für Schüler Sek I und II, auch Schulelternbeiräte etc., über Datenschutz und Privatsphäre im Allgemeinen und besonders in sozialen Netzwerken wie Facebook und Google Plus), und aus diversen Gründen bin ich nicht rechtzeitig fertig geworden. So kann's passieren. Upps, abgeschweift. Zurück zum Thema Leistungsschutzrecht.

Über die ausdrückliche Ablehnung des Abdrucks, verbunden mit den üblichen Argumenten für ein Leistungsschutzrecht, habe ich mich allerdings dann doch etwas ... gewundert - gelinde gesagt.

in Absprache mit unserer Chefredaktion haben wir beschlossen, Ihren Leserbrief nicht zu veröffentlichen. Denn bei Ihrem Angriff gegen die Verlage sind etliche wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt. So ist beispielsweise die Veröffentlichung von Texten und Fotos für die Verlage mit enormen Kosten verbunden: Recherche, feste und freie Mitarbeiter (die nicht alle so schlecht bezahlt werden), allgemeine Verlagskosten, Druck, Vertrieb, Bereitstellung im Netz usw. Die Suchmaschinen (zum Beispiel) greifen die Texte ab, veröffentlichen sie kostenlos auf ihren Seiten, erzielen damit aber Gewinne, weil sie auf den entsprechenden Seiten Anzeigen platzieren. Deshalb halten wir es für legitim,  dass die Verlage von diesem Kuchen etwas abbekommen wollen. Dass niemand Musik, die ihm nicht gehört, im Internet verbreiten darf, hat sich längst durchgesetzt. Deshalb ist aus unserer Sicht das Leistungsschutzgesetz notwendig .
Auslöser für meinen Blogbeitrag war ein aktueller Blogbeitrag von Udo Vetter im lawblog.

Natürlich ist es gutes Recht der WZ, die Leserbriefe auszuwählen, aber es ist schon ein starkes Stück, einen eigenen Standpunkt pro LSR zu beziehen und konträre Beiträge abzulehnen, die durchaus zur Meinungsbildung der Leser beitragen könnten. Die Links zu meinen Quellen waren übrigens im Leserbrief als Klartext enthalten.

Außerdem stelle ich an einen Leserbrief nicht denselben Anspruch wie an eine wissenschaftliche Arbeit, was die Vollständigkeit angeht. Dass der Redakteur mir vorwirft, "wesentliche Aspekte" nicht zu erwähnen, ist reichlich subjektiv -- schließlich sind diese "wesentlichen Aspekte" genau die Schein-Argumente für das LSR, die ich gerade nicht zum Aufblähen meines Leserbriefs verwenden wollte. Es ist immerhin die autonome Entscheidung jedes Unternehmens, ob es eine Website erstellt und für Suchmaschinen erreichbar macht. Hinterher Geld dafür zu verlangen, halte ich für weltfremd. Ich gehe davon aus, dass unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes die deutschen Zeitungsverlage aus dem Index von Google verschwinden, wie es auch in Belgien kürzlich passiert ist.

Abgesehen davon greife ich nicht "die Verlage" an, sondern die Lobbys und den Gesetzgeber, der sich treiben lässt, so ein unausgegorenes Gesetz zu entwerfen.