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15.06.2020

Seenotrettung bewirkt keinen Pulleffekt - Leserbrief

Leserbrief zur Sitzung des Kreistags in der Stadthalle
[veröffentlicht am 05.06.2020]

Letzte Woche beschrieb die WZ eine Sitzung des Kreistags, die die AfD zu einer ihrer üblichen unfundierten Hetztiraden nutzen wollte. Der Abgeordnete Kuger wiederholt eine der Legenden, mit denen die AfD gern gegen Flüchtlinge agitiert: er behauptet, dass die Rettung von Flüchtlingen dazu führt, dass noch mehr Flüchtlinge "angelockt" werden.

Diese menschenverachtende These wird seit Jahren immer wieder aus der Mottenkiste geholt, aber dadurch wird sie nicht richtiger: es gibt mehrere Untersuchungen, in denen das Gegenteil festgestellt wird. Wissenschaftler des "Italian Institute for International Political Studies" haben von Januar bis Juni 2019 keinen Zusammenhang zwischen Rettungsaktionen und zunehmenden Flüchtlingszahlen beobachten können. Sozialwissenschaftler der Universität Oxford und der Scuola Normale Superiore in Florenz verglichen drei verschiedene Jahre. Ihre Auswertung zeigt: In Jahren, in denen die EU sich stark in der Seenotrettung engagierte, kamen nicht mehr Menschen in Europa an, als in einem Jahr, in dem kaum Seenotrettung stattfand. "Trotz weniger Seenotrettung erreichten nicht weniger Menschen die EU" (Elias Steinhilper, Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung).

Durch die harte Politik der Anrainerländer wie Italien, Malta und Griechenland, die Druck ausüben, gibt es immer weniger Rettungsschiffe, und die Wahrscheinlichkeit, auf der Flucht zu sterben, ist inzwischen stark gestiegen. 2015 kamen 4 von 1000 Migranten, die die Odyssee über das Mittelmeer wagten, ums Leben. Inzwischen sind es 25 von 1000. Dabei gibt es internationale Seerechtsabkommen, die Schiffe verpflichten, in Not geratene Menschen aufzunehmen, und die auf diese Weise mit Füßen getreten werden.

Insgesamt gesehen ist die Flüchtlingsfrage aber zu komplex, als dass es "den einen" Schalter gibt, den man umlegen kann, um das Problem zu lösen. Hauptsächlicher Grund für Flucht ist immer noch die Situation in den Heimatländern. Die Menschen flüchten vor Bürgerkrieg, religiöser oder sexueller Verfolgung und Gewalt, und dazu tragen auch gern die Waffenhändler aus der ersten Welt bei. Deutschland ist immerhin viertgrößter Waffenexporteur weltweit, und die Menschenrechtslage scheint dem Aufsichtsgremium nur zweitrangig zu sein, wie man an Lieferungen an Länder wie Türkei, Ägypten etc. deutlich sieht.

24.07.2015

Pressemitteilung des Kreiselternbeirats zur Ablehnung des Runden Tischs "Schülerbeförderung"

Letzte Woche wurde im Kreistag abgelehnt, einen Runden Tisch einzurichten, an dem fachkundige Teilnehmer konkrete Kriterien festlegen, nach denen die VGO die "besondere Gefährlichkeit" bestimmter Schulwege zu bewerten hat.

Hier ist die offizielle Pressemitteilung des Kreiselternbeirats zur Ablehnung.


21.07.2015

Der Kreiselternbeirat wundert sich über die Ablehnung zur Einrichtung eines Runden Tisches
Der Kreiselternbeirat hat in einem Antrag die Einrichtung eines Runden Tisches gefordert, der besetzt ist mit Personen aus der Unfallkasse Hessen, dem Verband der Versicherer, Polizei, Schulleitung, Eltern und Fraktionsmitgliedern. Ziel dieses Runden Tisches soll die transparente Entwicklung von Kriterien sein, die für die Beurteilung der besonderen Gefahren auf dem Schulweg im Wetteraukreis zukünftig herangezogen werden. Diese Kriterien, getragen von einer Mehrheit der Betroffenen, hätte der Politik als Empfehlung dienen können.
Die Forderungen wurden in einem Antrag im Kreistag von den LINKEN eingebracht und durch einen Änderungsantrag, welcher ebenfalls die Forderung unterstützt, von der CDU eingebracht.
Die einstimmige Ablehnung der Koalition aus SPD, Grüne, FDP zeigt deutlich, dass man sich bei der Erarbeitung der Kriterien, mit der der Kreisausschuss im letzten Jahr beauftragt wurde, nicht in die Karten schauen lässt. Dies stößt auf der Seite des Kreiselternbeirates auf deutliches Misstrauen, zumal der Kreisausschuss, entweder durch fehlende Kompetenz oder durch mangelnden Willen im letzten Jahr einem Kriterienkatalog, der von der VGO vorgelegt wurde, zugestimmt hat, mit dem Ergebnis, dass am Ende 800 Schülerinnen und Schülern die Fahrtkostenerstattung gestrichen bekommen haben.
Die Äußerung von Landrat Arnold, einen Runden Tisch einzurichten, wenn er das Ziel haben soll, gemeinsam mit dem Land Hessen den § 161 des Hess. SchulG zu ändern, ist zwar löblich, zeigt aber auch, dass er und seine Kollegen an einer tragfähigen Wetterauer Lösung für die Schülerbeförderung nicht interessiert sind und sich hinter der Zuständigkeit des Landes verstecken.
Im Ergebnis wertet der Kreiselternbeirat diese Haltung der Mehrheitskoalition in keiner Weise als sonderlich konstruktiv und offen, noch fühlen sich die Vertreterinnen und Vertreter des Kreiselternbeirates stv. für alle betroffenen Eltern und Schüler, in ihrer Arbeit und dem vorgebrachten Anliegen, die Thematik aufgrund der Wichtigkeit und der Sicherheit neu zu belichten, geschätzt. Hier wird das Agieren in der Art eines sog. „Verschiebebahnhofs“ recht deutlich.
Die Argumentation, dass es nunmehr schon zu viele Runde Tische geben würde, lassen wir nicht gelten. Wäre man der Sache sorgfältig und mit entsprechendem Respekt vor der sensiblen Thematik von Anfang an begegnet, so hätte der Kreiselternbeirat keine Beschwerden erhalten und müsste heute nicht um Nachbesserung bitten.
Wir fordern daher alle Kreispolitiker nachdrücklich dazu auf, sich offen mit der Problematik zu beschäftigen und anzuerkennen, dass es hier erheblichen Bedarf der Nachbesserung gibt. Die Einbeziehung von Fachleuten, die in der Lage sind, das Gefährdungspotenzial auf den Schulwegen aus entwicklungspsychologischer Sicht beurteilen zu können, die Ortskenntnis besitzen, unter dem Aspekt der Einschätzungen von Gefahren durch den Straßenverkehr, und solche, die auch im Hinblick auf die Gefährdungslage durch Schulwege, abseits von Bebauung und sozialer Kontrolle, ist ein dringender Appell an die Politik.
„Der Kreiselternbeirat, so die Vorsitzende Anschütz und die Pressesprecherin Schmidt-Bernhardt, will nichts unversucht lassen und alle Wege beschreiten, damit ein sicherer Schulweg für alle Kinder mit einer entsprechenden Kostenübernahme für den Schulweg gewährleistet wird.“ „Wir möchten nicht, dass aufgrund einem solch realitätsfernen Werkes, wie dem Kriterienkatalog der VGO und der Nicht-Zuständigkeitshaltung unserer Kreispolitiker, ein Kind aufgrund dieser Kriterien Opfer eines Unfalls mit vielleicht lebenslangen Folgen wird und sich erst dann etwas ändert, wenn es zu spät ist. Unsere Haltung ist nicht die des Aussitzens und des Verschiebens.“
Der Kreiselternbeirat appelliert an dieser Stelle an eine Aussage im Wahlprogramm einer in der Koalition vertretenen Partei: Kein Kind darf zurückgelassen werden!
Und wir sagen: „Das gilt auch für die Sicherheit unserer Kinder.“

02.11.2014

Fahrtkostenübernahme im Wetteraukreis - Leserbrief

Mein letzter Leserbrief zur aktuellen Entwicklung der unendlichen Gescehichte über die Fahrtkosten (veröffentlicht am 22.10.2014). Demnächst kommt bestimmt noch mal ein Bericht über den Ausschuss zur Akteneinsicht.

Leserbrief zur Fahrtkostenübernahme der VGO
Respekt vor dem vorläufigen Friedensangebot von Kreis und VGO!
Eigentlich wollte ich kritischer schreiben und die ungebührliche Gebühr von 150 € zum Thema machen, aber die Entwicklung seit Ende September hat mich in Maßen durchaus positiv überrascht, auch wenn damit noch nicht alles beendet ist - bei weitem nicht.
Schade finde ich, dass der Schuldezernent Betschel-Pflügel als Sündenbock herhalten muss. Hier hat sich die gesamte Politik seit der Kreistagssitzung im Juli nicht gerade mit Ruhm bekleckert, und so eindeutig perfekt hat sich die VGO nicht verhalten, wie der Landrat es damals schon darzustellen versucht hat. Nach Meinung mehrerer Juristen sind die Bescheide unvollständig und fehlerhaft und der Widerspruch dagegen absolut gerechtfertigt gewesen.
Der Betrag von 150 € ist eine stolze Summe für zwei Arbeitsstunden eines Sachbearbeiters, selbst wenn man sachferne Kosten wie Abschreibungen etc. mit einrechnet.
Mir fehlt in der Maßnahme des Kreises aber noch das Angebot, die Unterzeichner der (mindestens) zwei Unterschriftenlisten, von Wölfersheim und Bad Vilbel, aus der Verantwortung zu entlassen.
Nach wie vor finde ich es äußerst bemerkenswert und juristisch gelinde gesagt spitzfindig, die Unterschriftenlisten mit mehr als 2.000 Unterstützern genauestens zu überprüfen. Aus unerfindlichen Gründen wurde beschlossen, dass eine Solidaritätsbekundung auf einer Liste nicht nur eine Meinungsäußerung gemäß Grundgesetz Art. 5 ist, sondern auch ein rechtswirksamer Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid.
Zumindest die Unterschriftenliste der Melbacher enthält definitiv nicht das magische Wort "Widerspruch", wie Hr. Arnold suggerieren will (er hat allerdings nicht ausdrücklich die Melbacher Liste erwähnt). Unser vollständiger Text lautet: "Wir fordern die VGO auf, ihre Entscheidung zurückzunehmen, den Schulweg von Melbach nach Wölfersheim als ungefährlich einzustufen. Dieser Schulweg stellt definitiv eine Gefahr dar!". Inwiefern die VGO oder der Kreis daraus einen persönlichen und individuellen "Widerspruch" konstruieren wollen, erschließt sich mir nicht.
Abgesehen davon erwarte ich weiterhin, dass es bei der Bewertung der Schulwege eine vernünftige und nachvollziehbare Liste von Kriterien gibt, und dass die VGO bzw. der Kreis festlegen und veröffentlichen, welcher Schulweg denn überhaupt für die jeweiligen Schüler relevant ist. Denn ausschließlich der vorgeschriebene Schulweg ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, und es war bislang nicht erkennbar, ob die VGO diesen Aspekt berücksichtigt hat.