02.11.2014

Fahrtkostenübernahme im Wetteraukreis - Leserbrief

Mein letzter Leserbrief zur aktuellen Entwicklung der unendlichen Gescehichte über die Fahrtkosten (veröffentlicht am 22.10.2014). Demnächst kommt bestimmt noch mal ein Bericht über den Ausschuss zur Akteneinsicht.

Leserbrief zur Fahrtkostenübernahme der VGO
Respekt vor dem vorläufigen Friedensangebot von Kreis und VGO!
Eigentlich wollte ich kritischer schreiben und die ungebührliche Gebühr von 150 € zum Thema machen, aber die Entwicklung seit Ende September hat mich in Maßen durchaus positiv überrascht, auch wenn damit noch nicht alles beendet ist - bei weitem nicht.
Schade finde ich, dass der Schuldezernent Betschel-Pflügel als Sündenbock herhalten muss. Hier hat sich die gesamte Politik seit der Kreistagssitzung im Juli nicht gerade mit Ruhm bekleckert, und so eindeutig perfekt hat sich die VGO nicht verhalten, wie der Landrat es damals schon darzustellen versucht hat. Nach Meinung mehrerer Juristen sind die Bescheide unvollständig und fehlerhaft und der Widerspruch dagegen absolut gerechtfertigt gewesen.
Der Betrag von 150 € ist eine stolze Summe für zwei Arbeitsstunden eines Sachbearbeiters, selbst wenn man sachferne Kosten wie Abschreibungen etc. mit einrechnet.
Mir fehlt in der Maßnahme des Kreises aber noch das Angebot, die Unterzeichner der (mindestens) zwei Unterschriftenlisten, von Wölfersheim und Bad Vilbel, aus der Verantwortung zu entlassen.
Nach wie vor finde ich es äußerst bemerkenswert und juristisch gelinde gesagt spitzfindig, die Unterschriftenlisten mit mehr als 2.000 Unterstützern genauestens zu überprüfen. Aus unerfindlichen Gründen wurde beschlossen, dass eine Solidaritätsbekundung auf einer Liste nicht nur eine Meinungsäußerung gemäß Grundgesetz Art. 5 ist, sondern auch ein rechtswirksamer Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid.
Zumindest die Unterschriftenliste der Melbacher enthält definitiv nicht das magische Wort "Widerspruch", wie Hr. Arnold suggerieren will (er hat allerdings nicht ausdrücklich die Melbacher Liste erwähnt). Unser vollständiger Text lautet: "Wir fordern die VGO auf, ihre Entscheidung zurückzunehmen, den Schulweg von Melbach nach Wölfersheim als ungefährlich einzustufen. Dieser Schulweg stellt definitiv eine Gefahr dar!". Inwiefern die VGO oder der Kreis daraus einen persönlichen und individuellen "Widerspruch" konstruieren wollen, erschließt sich mir nicht.
Abgesehen davon erwarte ich weiterhin, dass es bei der Bewertung der Schulwege eine vernünftige und nachvollziehbare Liste von Kriterien gibt, und dass die VGO bzw. der Kreis festlegen und veröffentlichen, welcher Schulweg denn überhaupt für die jeweiligen Schüler relevant ist. Denn ausschließlich der vorgeschriebene Schulweg ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, und es war bislang nicht erkennbar, ob die VGO diesen Aspekt berücksichtigt hat.

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