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13.08.2024

Die Wahlrechtsreform schlechtreden - Leserbrief

[veröffentlicht am 13.08.2024]

Hr. Sattler schreibt in seiner Glosse von einer Niederlage der Ampel vor dem Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Reformierung des Wahlgesetzes. Dabei ist wohl eher der Wunsch, der Ampel eins auszuwischen, der Vater des Gedankens, und nicht der Wunsch, eine reelle Darstellung zu geben.

Das Gericht hat die Reform des Wahlgesetzes im Großen und Ganzen für verfassungsgemäß befunden bis auf ein Detail, nämlich die 5 %-Klausel und die Direktmandate. Das hat die WZ auch einen Tag später redaktionell korrekt berichtet und immerhin dann die Pressemitteilung des BVerfG korrekt wiedergegeben.

Was ich trotzdem noch wesentlich schlimmer als Sattlers magere Argumentation finde, ist Söder, der hier in trumpesker Manier von “Wahlmanipulation” spricht und z.B. auf X/Twitter behauptet, die Ampel habe eine “Klatsche” erhalten. Dieses eine Reformgesetz nun als Beweis für eine Unterstellung zukünftiger krimineller Machenschaften zu verwenden, ist in sich höchst demokratiefeindlich und demagogisch.

Im Kern ist die Reform gelungen, denn der vorherige Versuch einer Reform, z.B. das sog. “negative Stimmengewicht” (mehr Stimmen führen zu weniger Sitzen) zu verhindern, hat zu immer mehr Ausgleichs- und Überhangmandaten geführt (aktuell 730 statt 598 Sitze im Parlament!). Die Reform legt das Parlament auf maximal 630 Abgeordnete fest, dabei haben im Vergleich zur jetzigen Sitzverteilung alle Parteien gleichmäßig verloren, und somit bleibt das Stimmenverhältnis erhalten. Nebenbei spart der Staat durch diese Reform Hunderte von Millionen Euro.

Natürlich schießt besonders die CSU scharf gegen die Reform, denn sie profitierte in der Vergangenheit am meisten von Ausgleichs- und Überhangmandaten, da die CSU in Bayern fast alle Landkreise direkt gewinnen und deshalb viele Erststimmenmandate in den Bundestag entsenden konnte (und zwar mehr als der CSU prozentual zustünden). Auch hier hat das Gericht eher der CSU als der Ampel eine Klatsche erteilt, denn im Urteil ist zu lesen, dass die Abgeordneten allen Wählern und nicht (nur) ihrem Landkreis verpflichtet sind (Art. 38 Grundgesetz). Von daher ist es dogmatisch nicht schlimm, dass ein Wahlkreis nicht mit einem Direktmandat im Parlament vertreten ist, sondern nur mit den Abgeordneten der Liste, also den prozentualen Zweitstimmen. Abgesehen davon könnten CDU und CSU eine Listenverbindung einführen, was sie genau wegen der bequemen Überhangmandate in der Vergangenheit tunlichst vermieden haben. Hauptsächlich die CSU hat über mehr als zehn Jahre hinweg jegliche Reform verhindert, die dieses Problem angehen wollte. Der alternative Reformvorschlag von CDU/CSU hätte nebenbei alle Parteien Sitze gekostet - außer natürlich der CDU/CSU.

Der Kritikpunkt von Hr. Sattler, dass durch die Reform möglicherweise ein Direktmandat (Erststimme) nicht zu einem Sitz im Parlament führt, ist vermutlich in Unkenntnis der Tatsache geäußert worden, dass exakt dieselbe Regelung in Bayern schon seit langem gilt. Wenn die Partei die 5 % im Wahlkreis nicht erreicht, hat auch der Direktkandidat keinen Sitz im Parlament erlangt. Sattler kritisiert hier also sehr einseitig etwas, was auf Landesebene schon längst geltendes Recht ist.

Trotzdem hat die Reform vorläufig Bestand, bis die Regierung hier (minimal) nachbessert. Eine Behelfslösung für die Parteien wäre, dass der Direktkandidat auch einen Listenplatz erhält (was sowieso meistens der Fall sein wird).

Zum Vergleich: den Regierungen mit CDU-Kanzlerschaft wurden knapp 240 Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht kassiert, Regierungen mit SPD-Kanzlerschaft ca. 130. Bezogen auf die Regierungszeit pro Jahr, nehmen sich hier beide Parteien nicht viel.

07.02.2024

Gerrymandering in Deutschland? - Leserbrief

[veröffentlicht am 13.02.2024]

Hr. Deutschländer schreibt in seiner Glosse, dass das Wahlrecht zum “Betriebssystem” der Demokratie gehört und deshalb nur behutsam geändert werden darf.

Er deutet damit unterschwellig an, dass die Änderung an einem (!) Wahlkreis in Deutschland ein Vorbote sein könnte, um die Wahlkreise zwecks Bevorzugung einer Partei zu gestalten, wie dies in USA seit Jahren schamlos geschieht.

Leider ist seine in der Glosse ausgedrückte Befürchtung eher fragwürdig: das deutsche und amerikanische Wahlrecht lassen sich kaum vergleichen.

Zur Erinnerung: das amerikanische “Gerrymandering” ist das systematische Ändern von Wahlkreisen, um einem bestimmten Kandidaten die Wahl quasi zu garantieren. Dazu werden demographische und statistische Verfahren verwendet, um die Wahlentscheidung auf Block- und Straßenebene zu erkennen und dann “unliebsame” Straßenzüge aus dem Wahlkreis zu entfernen. Insbesondere die Republikaner (GOP) sind notorisch bekannt für diese Pervertierung des Wahlrechts.

Diese Veränderung von Wahlkreisen gemäß eines unerwünschten Wahlergebnisses ist in Deutschland nicht möglich: es gibt in den Wahlgesetzen des Bundes und der Länder genaue Bestimmungen, unter welchen Umständen und wie Wahlkreise sich verändern dürfen. Abgesehen davon: Wo Mehrheitswahl (wie in USA) gilt, ist das eine wirksame Methode, das Wahlergebnis zu beeinflussen. In Deutschland aber wird Verhältniswahl angewendet. “Gerrymandering” wäre technisch zwar möglich, aber sinnlos, weil es bei Wahlen eine Erststimme für das Direktmandat und eine Zweitstimme für die Liste gibt.

Was tatsächlich der Hintergrund ist: die CSU hat immer scharf gegen jede Reform des Wahlrechts gekämpft, weil sie natürlich Angst vor der 5-Prozent-Hürde und dem Wegfall der “3 Abgeordneten”-Regel hatte.

Hr. Deutschländer spielt hier mit Unterstellungen, dass die Ampelregierung plant, sich mit Hilfe von schäbigen Tricks die nächste Wahl genehm zu gestalten. Damit legt er die Axt an die demokratische Glaubwürdigkeit der amtierenden Regierung, und das finde ich schlimm.