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02.11.2016

Gesundheitsfürsorge und der Freihandel - Leserbrief

Ist schon etwas länger her, dass die WZ einen Artikel über Zuckerkonsum, Subventionen und die mexikanische Steuer auf Produkte mit hohem Zuckeranteil veröffentlicht hat. Da im Moment aber die WZ so viele Lobhudeleien auf den Abschluss von Freihandelsabkommen singt, dachte ich mir, ich schau mir die Geschichte mit der Zuckersteuer in Mexiko nochmal genauer an, und ich wurde im negativen Sinn nicht enttäuscht - so absurd sich diese Formulierung anhört. Die Zuckersteuer nahm nämlich ein US-amerikanischer Produzent bestimmter Zuckersorten zum Anlass, eine Klage vor einem NAFTA-Schiedsgericht anzustrengen, und die Firma hat tatsächlich gewonnen.
Ja, richtig gelesen: Mexiko muss eine Strafe dafür zahlen, dass sie den Zuckerkonsum regulieren wollen - obwohl Mexiko eine sehr hohe Rate an Diabeteserkrankungen hat.

Die WZ überschlägt sich ja geradezu in ihren Lobeshymnen auf TTIP und CETA. Das verwundert mich ein wenig, und ich zweifle etwas an der journalistischen Objektivität, wenn so einseitig für eine Sache getrommelt wird. Die unzweifelhaft vorhandenen Nachteile werden kaum thematisiert, dafür darf ein Wissenschaftler der Uni Gießen sich eine volle Seite lang über "100 Einheiten" Brot und Wein auslassen. Ich kam mir stellenweise fast vor, als läse ich in der Bibel über die wundersame Vermehrung von Lebensmitteln, und in einem früheren Leserbrief wurde die wissenschaftliche Basis für diesen Artikel ja schon gründlich zerlegt.

Ich möchte mal einen weiteren Aspekt beleuchten: die Verträge wie CETA, TTIP, und auch TISA für die Liberalisierung von Dienstleistungen, enthalten Klauseln, die einen Ausstieg aus der Privatisierung bzw. Liberalisierung verbieten. Das stellt Staaten vor Probleme, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die für die Daseins- und Gesundheitsfürsorge Regulierungen erfordern.

Kürzlich hat die WZ darüber berichtet, dass Mexiko zur Verringerung des Zuckerkonsums bestimmte Produkte mit (Straf-)Steuern belegt hat.

Es wäre vielleicht der Vollständigkeit halber erwähnenswert, dass Mexiko wegen dieser Zuckersteuer von den USA auf 325 Mio $ Strafe vor einem NAFTA-Schiedsgericht verklagt wurde und zahlen muss.
Ich gehe stark davon aus, dass als Folge auch diese Steuer wieder zurückgenommen werden muss. Es kann ja nicht sein, dass eine Steuer in Mexiko als Handelshemmnis von einem amerikanischen Konzern hingenommen werden muss.

Seit NAFTA als Freihandelsabkommen zwischen Kanada, USA und Mexiko in Kraft getreten ist, haben übrigens ausschließlich amerikanische Kläger vor Schiedsgerichten gewonnen. Am Abschluss von NAFTA 1994 war auch Hillary Clinton maßgeblich beteiligt. Seit Inkrafttreten sind in Mexiko Millionen Maisbauern arbeitslos geworden; hochsubventionierte amerikanische Produkte wurden 20% unter Herstellungskosten in Mexiko in den Markt gepresst (Wikipedia).

Außerdem macht auch gerade eine Meldung die Runde, dass der amerikanische Verband der Zuckerindustrie Studien beeinflusst hat, die den Zusammenhang zwischen Zuckerkonsum und Gesundheitsproblemen herunterspielen sollten (Süddeutsche Zeitung)

Bemerkenswert an diesen Zusammenhängen finde ich, dass der Profit über der Gesundheit steht und sich Konzerne nicht zu schade sind, vor (Pseudo-)Gerichte zu ziehen, um unliebsame staatliche Regelungen wegzuklagen, die zum Schutz der Bevölkerung geplant waren. Mexiko ist eines der Länder mit dem weltweit höchsten Stand an Diabeteskranken (International Diabetes Federation), insbesondere auch bei Kindern (von 78 Mio. Einwohnern sind 11,5 Mio. diagnostiziert krank, vermutete Dunkelziffer 3,5 Mio. Einwohner).

21.10.2016

CETA in einem WZ-Kommentar - Leserbrief

Wieder jubelt ein Kommentator in der Wetterauer Zeitung, dass das kürzliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts den Weg für die Zustimmung zu CETA geebnet habe.
Mitnichten, finde ich - die Auflagen sind enorm hoch und viele Dinge dürfen derzeit nicht abgestimmt werden, und schrieb einen Leserbrief.
[Veröffentlicht am 21.10.2016]

Leserbrief zum Kommentar über CETA von Hr. Gillies

Ach Herr Gillies, schon wieder ein Jubelkommentar über eines der zahlreichen lobbygesteuerten Freihandelsabkommen, aber wenigstens haben Sie diesmal nicht die große Keule mit dem "Anti-Amerikanismus" ausgepackt.

Sie freuen sich darüber, dass freier Handel eine gute Sache ist. Aber das ist ja nur ein kleiner Teil dessen, was verhandelt wird.

CETA enthält im Prinzip denselben Vertragsumfang wie TTIP. CETA wird zwischen der EU und Kanada abgeschlossen, TTIP zwischen der EU und USA. Viele Gegner befürchten, dass CETA deshalb ein "TTIP durch die Hintertür" ist und eine amerikanische Firma mit Hilfe ihrer kanadischen Tochterfirma bequem klagen kann, selbst wenn TTIP (noch) nicht in Kraft getreten ist.

Außerdem ist CETA viel mehr als ein Freihandelsabkommen: es enthält Vereinbarungen über Schiedsgerichte, Investitionsschutz, Portfolioinvestitionen, zum internationalen Seeverkehr und zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen und zum Arbeitsschutz (Quelle: Spiegel Online).

Den größten Teil davon hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Abstimmung zugelassen. Das bedeutet, dass die EU über die Teile von CETA, über die Deutschland eine souveräne Entscheidung treffen kann und muss, nicht "vorläufig" beschließen kann und insbesondere Deutschland dann nicht daran gebunden wäre.

Auch die Auflage, dass Deutschland bis zur endgültigen Zustimmung jederzeit ein Kündigungs- und damit faktisch Vetorecht hat, ist in meinen Augen ein deutlicher Gewinn der Kläger gegen CETA.

Bemerkenswert finde ich außerdem, dass die Zustimmung für dubiose Handelsabkommen in der gesamten EU am Wanken ist: das wallonische Parlament lehnt CETA ab, und in Spanien gab es kürzlich ein EU-weites Treffen bedeutender Kommunalpolitiker, um die Auswirkungen von TTIP, CETA und TISA auf die regionale Politik zu beleuchten.

So eindeutig kann man also gar nicht sagen, dass eine Seite vor dem höchsten deutschen Gericht "verloren" hat. Die Zustimmung zu CETA ist mit ziemlich schwerwiegenden Auflagen und Hürden versehen, und das ist gut so. Auf diese Weise wird nicht überhastet entschieden, sondern die einzelnen Klauseln werden hoffentlich noch intensiv überprüft.

30.08.2016

TTIP vom Anti-Anti-Amerikaner erklärt - Leserbrief

Die Einschläge kommen härter und schneller. Abwechselnd schreiben die Herren Wais und Gillies dagegen an, dass sich die öffentliche Diskussion weiter mit den Nachteilen von TTIP und CETA beschäftigt.
Peinlich, wenn Herr Gillies dann zu solchen billigen Tricks greift und alle TTIP-Kritiker pauschal als "Anti-Amerikaner" beschimpft.
Der Kommentar am 30.08. wiederholt im Wesentlichen genau seinen vorherigen und bringt keine neuen Erkenntnisse. Das nenne ich merkbefreit.

Nach nur einer kurzen Erholungszeit nun schon wieder persönliche Angriffe von Herrn Gillies gegen jeden, der es wagt, Argumente gegen die Abkommen TTIP und CETA vorzubringen.
Ich akzeptiere, dass ein Kommentar eine persönliche Meinung enthalten kann und sollte, aber ich finde es traurig, wenn die Kommentare sich wiederholen, und dabei der Stand der Merkbefreiung dokumentiert wird.

Langsam finde ich es wirklich auffällig, wie intensiv und häufig die Herren Wais und Gillies sich in Kommentaren abwechseln und diese Abkommen hochjubeln.
Zumal diese Kommentare frei von Kenntnis der Tatsachen sein müssen, denn die Abkommen werden unter größter Geheimhaltung verhandelt und so gut wie niemand, insbesondere nicht die politischen Gremien wie Bundestag oder EU-Parlament, dürfen den vollen Vertragstext sehen.

Unsere souveränen demokratischen Gremien sollen also über einen internationalen Vertrag ohne Kündigungsmöglichkeit abstimmen, ohne ihn zu kennen und zu verstehen? Einen Vertrag, der die eigene Gerichtsbarkeit aushebelt und ein einseitiges Klagerecht von Konzernen gegen Staaten etabliert, gegen das es keine Widerspruchs- und Berufungsmöglichkeit gibt? Na vielen Dank, ihr Lobby-Organisationen.

Üblicherweise vereinbart man Schiedsgerichte mit Staaten, deren Rechtssystem fragwürdig ist, um auf diese Weise trotzdem Rechtssicherheit bei Verträgen zu erlangen.
Das ist soweit nachvollziehbar. Welches Mißtrauen muss denn nun zwischen USA und EU herrschen, wenn solche Schiedsgerichte hier als notwendig erachtet werden?

Meiner Meinung nach sollen diese Handelsabkommen dazu dienen, auf dem (Privat-)Klageweg alle störenden Regulierungen weg zu klagen.
Ein paar Beispiele, welche absurden Auswüchse von solchen Schiedsgerichten beschlossen werden:

Die kanadische Provinz Québec hat ein Moratorium für das Fracking von Schiefergas und Öl erlassen. Deshalb klagt das US-Unternehmen Lone Pine, welches zuvor eine Probebohrungslizenz erworben hatte, vor einem internationalen Schiedsgericht gegen den Staat Kanada und fordert 250 Millionen Dollar für den zu erwartenden Gewinnausfall. Wohlgemerkt, es geht nicht um die Rückzahlung von Gebühren oder Entschädigung für schon getätigte Ausgaben, sondern um den entgangenen Gewinn!

Der Tabakkonzern Phillip Morris klagt auf Entschädigung in Milliardenhöhe gegen Australien aufgrund entgangener Gewinne durch strengere Gesetze zum Tabakkonsum und verpflichtende Schockbilder auf Zigarettenpackungen.

Trotz rechtswidrigen Handelns wurde dem US-Ölriesen Oxy in Ecuador von einem Schiedsgericht eine Entschädigung von mehr als zwei (2,3) Milliarden Dollar zuerkannt.

Mexiko wurde wegen Schiedsgericht-Vereinbarungen im NAFTA-Abkommen (Freihandelsabkommen zwischen USA, Kanada und Mexiko) zu 325 Millionen Dollar Schadenersatz an eine US-amerikanische Firma verurteilt wegen einer Steuer auf Getränke mit besonders hohem Zuckeranteil aus Maisanbau ("High Fructose Corn Sirup"). Rein zufällig ist die Herstellung dieses Zuckers in USA hochsubventioniert; es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, dass Krankheiten wie Diabetes dadurch in Verbindung mit Übergewicht Vorschub geleistet wird (Mexiko hat eine der höchsten Zahlen an Diabetes-Erkrankungen weltweit, insbesondere bei Kindern).

Die US-amerikanische Regierung hat noch nie ein Schiedsverfahren im NAFTA-Geltungsbereich verloren, nur Mexiko und Kanada. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.
Ich würde sagen, dass die US-Seite die besseren Anwälte beim Entwurf der Vertragsdokumente hatte und die Vertragspartner vor Unterzeichnung nicht alle Falltüren gefunden haben.
(Quelle für all diese Beispiele: Süddeutsche Zeitung)

Untersuchungen von bisherigen Abkommen wie z.B. NAFTA haben ergeben, dass der Beschäftigungsschub i.A. ausbleibt, den die Apologeten so gern behaupten.