21.07.2017

Grundrechte und Pressefreiheit - Leserbrief

In den vorigen zwei Wochen erschienen hintereinander zwei Glossen eines Journalisten. Ich hatte den Glossisten mental eher in der Hardliner-Fraktion eingeordnet und war hellauf begeistert von seiner kompromisslosen Formulierung zum nachträglichem Akkreditierungsentzug in Hamburg beim G20-Gipfel.
In der darauffolgenden Woche erschien dann eine Glosse, die einen "starken Staat" verlangte, und ich war verwirrt ob der Widersprüchlichkeit.
Daraufhin schrieb ich einen Leserbrief, und zu meiner Überraschung - und zum ersten Mal überhaupt! - erhielt ich eine Antwort auf meine Kritik, die ich durchaus positiv auffasste.

Leserbrief zur Glosse "Pressefreiheit" 13.07.17 und "Sicherheit" 17.07.17
Herr Junginger, Ihre Glossen von letzter und dieser Woche widersprechen sich auf subtile Weise.
Ihre Glosse der letzten Woche war ein vehementes Plädoyer für die Pressefreiheit.
Zu Recht beschweren Sie sich darüber, dass 32 Journalisten nachträglich aufgrund einer dubiosen Liste die Akkreditierung in Hamburg entzogen wurde. Gerüchteweise sollen Namen dieser Liste von türkischen Geheimdiensten stammen, was schwer nachprüfbar ist. Sie schliessen damit, dass der Staat starke Journalisten braucht und ihre Funktion entsprechend schützen muss.
Das alles ist anerkennenswert und ich bin hier vollkommen einer Meinung mit Ihnen.
Sie sprechen hier aber nur einen kleinen Teil unserer Grundrechte an.
In Ihrer Glosse vom heutigen Montag schreiben Sie denn wiederum, dass der Staat ein starker sein muss, um uns alle vor Terrorismus zu schützen.
Dazu sind dem Staat ziemlich viele Mittel recht, einige davon widersprechen klar dem Geist und den Buchstaben unseres Grundgesetzes.
Vor einiger Zeit z.B. hat ein Minister von einem "Supergrundrecht auf Sicherheit" fabuliert, das alle anderen Grundrechte außer Kraft setzen kann.
Der Staat ist leider auf vielen Baustellen zugange, um unsere Grundrechte, nicht nur die Pressefreiheit, zu unterminieren.
Die unsägliche Vorratsdatenspeicherung ist ein Punkt, gegen den sich eigentlich noch viel mehr Berufsgruppen engagieren müssten. Denn diese Vorratsdatenspeicherung speichert nicht nur Daten über vertrauliche Gespräche von Journalisten mit ihren Quellen, sondern auch von Rechtsanwälten, Ärzten und Seelsorgern mit Mandanten und Patienten.
Die Vorbehalte, wann staatlichen Stellen hier Einsicht gewährt wird, sind lächerlich gering.
Zwar ist im Moment wegen eines Gerichtsurteils in NRW die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt, aber immer noch nicht endgültig vom Tisch.
Der "starke Staat" schafft sich hier eine Rechtsprechung, die erkennbar nicht nur darauf zielt, Terroristen zu erkennen, sondern auch, Whistleblower und Informanten von Journalisten zu enttarnen, die Verfehlungen des Staatsapparats an die "vierte Gewalt" weitergeben.
Wir sehen seit Jahren permanente Versuche, den Rechtsstaat zu erodieren, denen nur gelegentlich vom Bundesverfassungsgericht Einhalt geboten wird.
Die nächsten Versuche der Gesetzgebung manövrieren dann haarscharf am Wortlaut der letzten Urteile entlang, und verletzen damit zwar nicht mehr die Buchstaben, aber immer noch den Tenor dieser Urteile.
Und wenn mal wieder eine Schweinerei eines Geheimdiensts festgestellt wird, passt man einfach die Gesetzeslage an, statt diese Dienste grundlegend zu reformieren.
Was sind denn nun die Konsequenzen von z.B. den NSU-Morden oder den zahlreichen V-Leuten in extremistischen Gruppen und Parteien? Die Dokumente werden für 120 Jahre in den Giftschrank gesperrt.
Immer wieder stellt man nach einem Anschlag fest, dass die Terroristen schon lang bekannt waren, aber dass man nicht gehandelt hat. Keinen dieser Anschläge hätte eine Vorratsdatenspeicherung verhindert - man wusste alle Details auch schon ohne sie. Kürzlich wurde sogar bekannt, dass amerikanische Geheimdienste Monate vor 9/11 davor gewarnt wurden, dass Anschläge mit Flugzeugen geplant wären.
Wenn also nicht auf vorhandene Erkenntnisse reagiert wird, ist das gerade kein Grund, noch mehr Grundrechte zu beschneiden!

Und das ist die Antwort von Hr. Junginger, der übrigens nicht nur für die Wetterauer Zeitung schreibt, sondern für mehrere Zeitungen, die ihn gemeinsam als Berliner Korrespondenten für Artikel engagieren.

ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihr Schreiben. Ich teile Ihre Meinung über sehr weite Strecken. Und ich bin nicht nur um unsere Sicherheit besorgt, sondern ebenso um die Grundrechte. Wenn ich also gegenüber dem Terror eine starke Reaktion des Staates wünsche, dann meine ich genau das: Die vorhandenen Mittel auch einsetzen, auf die vorhandenen Hinweise auch reagieren. Natürlich müssen die Gesetze das nachgebessert werden, wo sich durch neue Situationen, Techniken oder Bedrohungslagen neue Gefahren ergeben. Aber stets im Rahmen des GG. Das ist eigentlich schon immer der Grundtenor meiner Kommentare.
Bleiben Sie weiter ein aufmerksamer und kritischer Leser und schreiben Sie mir gern, wenn Sie Unstimmigkeiten in meinen Texten entdecken. Auch ich bin nicht frei von Widersprüchen…
 

Cyanogenmod auf dem Samsung Galaxy Nexus i9250 installieren

[Der Artikel ist schon älter. Ich habe Stichworte geändert, deswegen sieht das leider wieder wie ein neuer Beitrag aus]
Aus aktuellem Anlass musste ich mal wieder ein Telefon updaten.

Meine Frauen sind sehr destruktiv, was die Handys angeht: meine Tochter fällt mit Handy ins Wasser, oder fällt so unglücklich, dass das Display bricht, oder verliert das Handy im Kino, und meine Frau steckt das Handy in die Jackentasche und setzt sich dann drauf.

Fazit: ich kaufe nur noch gebrauchte Handys, bei denen es nicht so arg schmerzt, wenn sie kaputtgehen. Das zum Sitzkissen mutierte Handy, ein Galaxy S2, hatte mich keine 30 Euro gekostet, weil ich es aus Einzelteilen zusammensetzen konnte. Natürlich tut es trotzdem weh ;)

Diesmal habe ich mir ein Galaxy Nexus i9250 ausgesucht. Das ist ein immer noch sehr brauchbares Gerät, und man bekommt es sehr günstig. Die technischen Daten entsprechen in etwa dem Galaxy S3. Wie üblich bei Nexus-Geräten hat es keinen SD-Slot und ist damit auf 16 GB festgelegt. Macht aber nix, reicht für meine Frau voll und ganz, die sammelt keine Bildchen von Boy groups, bis der Speicher platzt ;-)

Das Installieren eines Custom ROMs ist bei Nexus-Geräten sehr schlicht. Man muss nicht "rooten", indem man eine Sicherheitslücke ausnutzt, sondern es gibt einen dokumentierten Weg, um das Telefon zu entsperren und wie üblich zuerst ein alternatives Recovery und dann ein alternatives ROM zu flashen.

Da die Nexus-Geräte ursprünglich als Geräte für Software-Entwickler geplant waren, die zügig die neueste Android-Version bekommen, stützt sich das Verfahren auf Tools, die im Android SDK enthalten sind. Man bekommt sie aber auch einzeln als Download; es ist nicht nötig, die neueste Version zu verwenden oder das volle SDK zu installieren.

Wenn man von Custom ROMs die Nase voll hat, kann man übrigens bei Google auch die Originale herunterladen und wieder flashen, z.B. wenn man das Handy mit dem Google-ROM weiterverkaufen will.

Die nächsten zwei Absätze sind nur von Belang, wenn man mit Windows geplagt ist. Für Linux- und Mac-Benutzer ist das nicht nötig, man muss nur evtl. dafür sorgen, dass das USB-Gerät 18D1:4E30 (Galaxy Nexus Fastboot-Interface) erkannt wird.

Das Galaxy Nexus hat leider eine Sonderstellung unter den Nexus-Geräten: die USB-Treiber für Windows werden von Samsung bereitgestellt und nicht von Google, und die Samsung-Treiber sind manchmal etwas zickig. Mein eigenes Gerät wurde auf Anhieb von Windows erkannt, das neu gekaufte erst beim dritten Anlauf, und ich musste ein paar Mal am Gerät zwischen PTP/MTP und USB-Debugging hin- und her schalten.

Wenn die Hürde mit dem USB-Treiber genommen ist, gilt es wieder, in mehreren Schritten zunächst ein alternatives Recovery-System zu installieren und mit Hilfe dessen dann das Custom ROM zu flashen.

Zunächst wird das Telefon entsperrt, damit das neue Recovery-System akzeptiert wird. Dieses Entsperren ist mit einem kompletten Löschen verbunden, also vorher alles sichern, auch die Bilder in DCIM  und alle anderen eigenen Daten! Ich empfehle Helium als Backupsoftware.

Auf dem PC nun die Images herunterladen, zum einen Clockwork Mod Recovery (es gibt zwei Varianten mit und ohne Touchscreen-Funktion) und zum Anderen Cyanogenmod mit den passenden Google-Apps (wenn gewünscht). Ich bevorzuge im Moment noch Android 4.3, die Optik von 4.4 gefällt mir eher weniger gut. Die Google-Apps starten zwar sofort ein Update, aber es ist trotzdem wichtig, dass die Grundversion genau zur installierten Android-Version passt.

Beide Lautstärketasten drücken und einschalten. Das Telefon startet nun im "Fastboot"-Modus, in dem es Flash-Inhalte entgegennimmt.
fastboot oem unlock
Nun am Handy bestätigen, dass es gelöscht werden kann.

Zum letzten Mal das alte Android-System starten und die beiden ZIP-Dateien für CM und Apps auf die "Interne SD-Karte" überspielen. Um die Sache zu beschleunigen, kann man auf das Anlegen von Google-Account etc. verzichten; es geht nur darum, die beiden Dateien auf das Telefon zu befördern.

Statt das alte Android nochmals zu starten, könnte man auch direkt nach dem Unlocken und Flashen des Recovery den Menüpunkt "install from sideload" anwählen. Dazu braucht man am PC dann den Befehl "adb sideload". Darüber schreibe ich ein anderes Mal.

Nun geht es daran, das neue Recovery zu flashen. Nochmals ausschalten  und in den Fastboot-Modus starten.
 fastboot flash recovery recovery-clockwork-6.0.4.7-maguro.img
Nun am Handy mit den Lautstärketasten anwählen "Reboot Recovery" und mit dem Einschaltknopf ausführen.

Im CWM-Recovery nun "wipe data" und "advanced -> wipe dalvik cache" anwählen - wie üblich.

Jetzt geht es zum Endspurt: "install zip" anwählen, dann "zip from internal SD card". Wenn das Nexus schon das Update auf 4.2 oder 4.3 hatte, wurde es intern mehrbenutzerfähig, d.h. es gibt Unterverzeichnisse "0" und "legacy". Falls die Zip-Dateien also nicht sichtbar sind, nochmals ein Verzeichnis tiefer gehen, dann sind sie nämlich unter "0" zu finden.

Zuerst das CM.zip und direkt danach die Google-Apps flashen lassen. Als letzten Befehl "reboot system" anwählen und die übliche Einrichtungsprozedur durchlaufen, dabei kann man einen Account bei Cyanogenmod einrichten oder es bleiben lassen. Wenn man einen Account dort hat, kann man ebenso wie beim Google Gerätemanager das Gerät bei Verlust "fernlöschen". Das ist Geschmackssache.

Das war's! Viel Spaß mit einem praxistauglichen Android auf einer immer noch richtig guten Hardware: Dualcore, 1.5 GHz, 4.65 Zoll mit 1280x720, 16 GB, davon ca. 13 GB nutzbar.

03.07.2017

Gesetz zum Bundestrojaner - Leserbrief

Ende Juni wurde mit erheblicher Trickserei ein Gesetz durch den Bundestag gebracht, das das Abhören nochmals erleichern soll. Sogar einer der Hardliner der WZ, der immer gern für den Sicherheitsstaat argumentiert, hat erkennbar Mühe, positiv über dieses Gesetz zu schreiben.
[veröffentlicht am 30.06.2017]
[rot markiert die Löschungen durch die WZ. Interpunktion wurde geändert und diverse mit "..." betonten Stellen wurden durch die Redaktion entfernt. Auch die Quellenangabe c't wurde entfernt]
Hr. Ferber, Sie schreiben sehr verhalten und unnötig diplomatisch über das schamlose Durchpeitschen eines nahezu hemmungslosen Abhörparagraphen. Erst in allerletzer Minute wurde dieses Gesetz als sogenannte "Formulierungshilfe" am parlamentarischen Beratungsverfahren vorbei zur Abstimmung gebracht. Statt sich der öffentlichen Diskussion zu stellen, wird getrickst. Die Bundesdatenschutzbeauftragte spricht von einem "klaren Verfassungsverstoß". Und der "strenge Richtervorbehalt", den Sie da herbeifabulieren, ist eine Illusion!. Wenn Sie sich das Gesetz genau anschauen, stellen Sie fest, dass das Abhören zwei verschieden starken Regelungen unterliegt. Insgesamt gesehen ist die Liste der Tatbestände, bei denen das Abhören erlaubt ist, sehr umfangreich und großzügig.
Für die Quellenüberwachung, also das Mitlauschen auf dem Gerät vor dem eventuellen Verschlüsseln für den Transport, gilt nämlich der breite Straftatenkatalog aus Paragraf 100a StPO, der auch das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails regelt. Die Liste fängt mit Mord und Totschlag an, reicht aber über Steuerdelikte, Computerbetrug, Hehlerei bis zu einem Vergehen, bei dem jemand einen Flüchtling zu einer missbräuchlichen Asylantragsstellung verleitet.
Nur die Lizenz für ein weitergehendes Infiltrieren von Rechnern und Durchsuchen von Festplatten wird an den strikteren Paragraf 100c StPO gekoppelt, der den großen Lauschangriff regelt.
Wie das vom Bundesverfassungsgericht im Streit um Computerwanzen entwickelte Recht auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen bei beiden Maßnahmen in der Praxis gewahrt werden soll, steht trotz Richtervorbehalts in den Sternen. (Quelle: Heise-Verlag, c't)
Das Mitlauschen von Telefonaten ist aber eine ganz andere Größenordnung als das gezielte Eindringen in ein persönliches Gerät, das vermutlich noch jede Menge andere private Details über die abgehörte Person enthält. Wenn also eine Behörde zwangsläufig eine Sicherheitslücke des Geräts ausnutzt, ist das gesamte Gerät mit allen Inhalten kompromittiert. Und wer weiß, ob nicht durch den Bundestrojaner überhaupt erst belastendes Material auf dem Gerät erzeugt oder abgelegt wird? Man kann nicht sicher sein. Warum sollte der Staat zukünftig noch daran interessiert sein, die erkannten Sicherheitslücken zu schließen? Er würde sich ja dann selbst aussperren. Das Internet darf kein grundrechtsfreier Raum sein!
Es darf nicht sein, dass auf der einen Seite gegen "Cyberkriminalität" gewettert wird und sogar die Bildung einer Cybertruppe innerhalb der Bundeswehr diskutiert wird, auf der anderen Seite aber ganz heuchlerisch der Schwarzmarkt für Sicherheitslücken weiter angeheizt wird, indem "frische" Sicherheitslücken gekauft werden, um sie gegen die eigene Bevölkerung einzusetzem. Sicherheitslücken müssen sofort nach Entdeckung an den Hersteller der Software gemeldet und repariert werden!.
Die Lösung kann nur sein, dass jedermann darauf achtet, immer aktuelle Software auf seinen Geräten zu haben und schon aus Prinzip keine Betriebssysteme verwendet, die keinerlei Updates mehr erhalten oder deren Neugierde man nicht abschalten kann (wie z.B. beim neuesten Windows 10). Nur eine regelmäßige Versorgung mit neuer Software garantiert, dass die Reparaturen für gefundene Sicherheitslücken auch tatsächlich ihren Weg auf möglichst alle Endgeräte finden.
Katastrophal unterversorgt ist hier leider der Marktführer Android (fast 90% Marktanteil), weil die meisten Hersteller immer mehr Billiggeräte in den Markt pumpen, bei denen die dauerhafte Pflege der Software nicht in den Verkaufspreis einkalkuliert ist. Hier bleibt eigentlich nur der Umstieg auf ein öffentlich gepflegtes, unabhängiges Android wie z.B. das kostenlose AOSP oder LineageOS, das es für sehr viele Geräte als Alternative gibt und mit überschaubarem Aufwand statt des originalen Android installiert werden kann. Hier ist eine Versorgung mit den monatlichen Updates von Google langfristig gesichert.

23.06.2017

LineageOS 14.1 auf dem LG G4 (H815)

Die beste Ehefrau von allen wollte ein anderes Handy haben. Also hab ich mich auf die Suche gemacht mit den üblichen Auswahlkritieren, die ein paranoider Mensch halt so hat: es muss ein Custom-ROM unterstützen, das absehbar länger noch Updates bekommt. Die Alternative wäre ein aktuelles Google-Modell gewesen, also die letzte Generation Nexus oder eben ein Pixel. Nexus 5X oder 6 wären ok gewesen, das 6P und die Pixel-Varianten sind (noch) zu teuer.

In die engere Wahl kamen Motorola G4 Plus (ich bin mit meinem Moto G "falcon" der 1. Generation als Handy für die Firmen-SIM-Karte immer noch sehr zufrieden), Nexus 5X, Nexus 6 und in letzter Minute LG G4.

Wie man aus der Überschrift erkennen kann, ist es das LG G4 geworden. Das Motorola ist in der gewünschten Farbe und Speicherausstattung nur sehr schwer zu bekommen (32 GB weiß), das Nexus 6 wurde in der Hosentasche getestet und für zu groß befunden, und dann war es eigentlich eher Zufall, dass es nicht das Nexus 5X geworden ist.

Die Ausstattung ist ziemlich gut: 32 GB Speicher, 16 MP-Kamera und ein Bildschirm mit 2560x1440. Dazu 3 GB Arbeitsspeicher, eine Snapdragon 808-CPU mit 2 schnellen Kernen mit 1.8 GHz, 4 etwas langsameren mit 1.4 GHz und dazu ein Adreno-Grafikchip 418. Ich machte zuerst einen halbherzigen Versuch, das Original-Android von LG auszuprobieren. Aber nach der Grundeinrichtung stellte ich fest: die Icons sehen hässlich aus und Version 6.0 mit dem Security-Level Juli 2016 sind nicht akzeptabel. Also zack! Entsperren und LineageOS drauf. Etwas gewöhnungsbedürftig ist beim ersten Mal, dass der Einschaltknopf und die Lautstärketasten auf der Rückseite unter der Kameralinse liegen. Aber das ist gar nicht mal so unpraktisch, wie es sich zuerst anhört.

Installation von Custom-ROMs ist ähnlich umständlich wie beim Moto G: man muss auf einer Website die IMEI-Nummer und einen Gerätecode eingeben, den man im fastboot-Menü des Geräts abfragen muss, sich mit einer Emailadresse registrieren und dann bekommt man eine Binärdatei zugeschickt, die mit dem fastboot-Programm in einen speziellen Speicherbereich "unlock" des Geräts geflasht werden muss. Das Flashen ist aber auch erst möglich, wenn man den Entwicklermodus freigeschaltet hat und dann im dortigen Menü das Entsperren erlaubt hat. Dabei muss man mehrfach abnicken, dass man auf die Garantie verzichtet. Nicht weiter schlimm, das Gerät war sowieso schon knapp 'raus aus der Herstellergarantie.

Achtung: beim Unlock wird das Gerät komplett gelöscht, genau wie bei den Nexus-Geräten. Man sollte diesen Schritt also entweder sofort nach dem Kauf durchführen oder nach einem Backup aller Lieblingsdaten.

Ziemlich cool gelöst: wenn der Windows-PC, an dem man das G4 zum Entsperren anschließt, die USB-Treiber noch nicht installiert hat, mutiert das G4 für kurze Zeit zu einem CD-Laufwerk am USB-Port und Windows kann sich die MSI-Datei direkt vom Gerät holen. Nach der Installation verwandelt sich das G4 wieder zurück in das übliche MTP-Gerät. Auf dem einen verbliebenen Windows-PC in unserem Haushalt (mit Windows 7) ging das problemlos.

Die Installation von TWRP geht problemlos, die Anleitung auf twrp.me ist eine einfach geschriebene Schritt-für-Schritt-Anleitung. In einem ersten Schritt wird das Image von TWRP verwendet, um in das Recovery zu booten. Danach muss man dasselbe Image nochmals mit "adb push" auf das Gerät schieben und mit der Option "Image" ins Recovery flashen. TWRP empfiehlt, an dieser Stelle, nochmals das alte Android zu booten, um zu testen, dass das Recovery korrekt installiert wurde.

Allerdings dauert dieser Schritt recht lang, denn - wie oben bereits erwähnt - wird das Gerät komplett gelöscht und durchläuft damit erneut die Grundeinrichtung. Man muss erneut die Debugoptionen freischalten, den Key des PCs für den adb-Zugang erlauben und dann kann man erneut mit "adb reboot recovery" ins TWRP booten.

Nun ist es soweit: ein aktuelles LineageOS-zip und die (arm64!) OpenGApps mit "adb push datei /sdcard" auf das Gerät verfrachten, "Wipe" und danach "Install" aufrufen und die beiden zip-Dateien in einem Rutsch flashen. Wer möchte, kann auch gleich die root-Freischaltung durchführen und das entsprechende Extrapaket von LineageOS flashen, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Pokémon z.B. droht immer mal wieder, gerootete Geräte vom Spiel auszuschließen. Auf jeden Fall ist es wichtig, Android und Google Apps direkt hintereinander zu flashen. Nur beim allerersten Systemstart bekommen die System-Apps alle Berechtigungen, die sie benötigen. Wenn man Android bootet und die Google Apps erst später in einem zweiten Durchlauf im Recovery flashen will, geht das schief.

Kleiner Fallstrick: die Open GApps werden als 64-Bit-Paket benötigt, also beim Download aufpassen, "ARM64" und die gewünschte Variante auszuwählen. Ich bevorzuge immer die "pico"-Variante, die nur den Play Store enthält. Alles weitere will ich mir einzeln aussuchen, auch wenn es dann den allgemeinen Speicher belastet und nicht in die Systempartition gespeichert wird. Natürlich kann man ein Handy auch komplett ohne Google betreiben, wie z.B. die c't beschreibt. Dann muss man sich halt einen alternativen App Store und Apps aussuchen, aber es gibt außerhalb von Google genügend Auswahl.

16.06.2017

Nerviges beim Autofahren - 3

Vielen Dank, dass Sie wieder eingeschaltet haben! Dann haben Teil 1 und Teil 2 meines Gemeckers Sie also nicht abschrecken können.

Auch im dritten Teil schreibe ich über Beobachtungen auf der Autobahn, dann gibt es einen Wechsel zum Thema Beschleunigungsrennen an Ampeln, und zum Schluss noch ganz zwangslos ein bißchen Gemecker über schlechtes Parken.

Am Bad Homburger Kreuz abends auf der Heimfahrt von Frankfurt sehr schön zu beobachten ist eine weitere schlechte Angewohnheit: auf der äußersten linken Spur fahren und erst im allerletzten Moment nach ganz rechts auf die Spur zur Ausfahrt wechseln. Das bringt natürlich extreme Unruhe in sämtliche anderen Fahrspuren und die Stockungen pflanzen sich kilometerweit nach hinten fort. Dieses Verhalten passiert gefühlt am Häufigsten bei großen Limousinen, die generell denken, dass sie die linke Spur für sich gepachtet haben.

Generell fällt mir auf, dass der Verkehr rund um Zubringer, Auf- und Abfahrten ganz schlecht läuft. Die meisten Staus sind kurz davor bis einiges danach. Ich denke, das liegt an den vielen Spurwechslern, die sich einbilden, dass sie schneller vorankommen, wenn sie dauernd hin- und her wechseln, und an den Fahrern, die meinen, sie müssten nach links wechseln, um Platz zu machen und die von rechts "reinzulassen". Dabei ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass der Verkehr wesentlich flüssiger läuft, wenn man so weit wie möglich auf der eigenen Spur bleibt. Ganz besonders brutal ist es, wenn die LKWs alle eine Spur nach links rutschen, damit die LKWs vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn wechseln können. Genauso vollautomatisch wechseln dann alle PKW ebenfalls eine Spur nach links, um die LKWs zu überholen, und schon haben wir die gesamte Autobahn effektiv ausgebremst auf ein Tempo von ca. 90-110 km/h. Sinnvoll wäre eigentlich, im Reißverschlussverfahren etwas mehr Sicherheitsabstand zu lassen und die Zufahrenden einfädeln zu lassen.

Reißverschlussverfahren funktioniert generell sehr schlecht. Es hat sich auch nach 50 Jahren und mehreren Gesetzesänderungen nicht herumgesprochen, dass es Pflicht ist, jede Spur bis zu ihrem Ende möglichst lange zu befahren und dann kurz vor dem Hindernis einzufädeln. Wenn jeder den Sicherheitsabstand einhält, flutscht das ganz wunderbar. Die meisten Autofahrer haben aber ein Ego-Problem und, anstatt das Einfädeln zu ermöglichen, fahren ganz besonders dicht auf ihren Vordermann auf, damit sie ihre Position in der Schlange beibehalten können. Das wird verschärft dadurch, dass viele Fahrer schon sehr früh die Spur wechseln und dann das Gefühl bekommen, dass jeder andere, der dann noch überholt, sie übervorteilt.

Gelegentlich gibt es auch Leute, die ein Wettrennen veranstalten wollen, das ist eine ganz blöde Idee. Autofahren ist kein Wettbewerb. Manchmal erlebe ich Fahrer, die zum Überholen ansetzen, in ihrem eigenen Tempo überholen, wieder nach rechts fahren, und wenn sie dann merken, dass man nicht hinter ihnen einschert, Gas geben, um bloß nicht überholt zu werden. Ist das das heutige Äquivalent der Imponiergebärden aus unserer Primatenvergangenheit? Dahinter steckt wohl dieselbe Mentalität wie beim (nicht-)Einfädeln-lassen.

Wettrennen beobachte ich auch öfters mal an Kreuzungen, wenn dort für ein paar hundert Meter zweispurig ausgebaut ist, und hinter der Kreuzung die beiden Fahrspuren dann wieder vereinigt werden. Gedacht ist das eigentlich zum Überholen von LKWs, landwirtschaftlichen Fahrzeugen usw., wird aber oft auch zum Aufpolieren des Egos genutzt, was dann hinter der Kreuzung auch mal zu gefährlichen Situationen führt, wenn der Überholende sein Auto überschätzt hat (oder das andere unterschätzt, oder beides) und das Einscheren knapper ausfällt als geplant.

Weg von der Autobahn und dem Fahren, hin zum stehenden Verkehr: Parkplätze sind ja generell immer zu wenige da und wenn, dann extrem klein. Autofahrer, die dann rücksichtslos parken, schräg, oder zu nah an der Linie, oder die auf dem Gehweg parken, auch wenn es nicht eingezeichnet ist, liebe ich auch ganz besonders.

Eigentlich gibt es beim Parken eine ganz schlichte Regel: man darf nur auf dem Gehweg parken, wenn es mit weißen Linien gekennzeichnet ist. Die meisten Autofahrer (und auch -innen) sind aber beim Parken immer noch gedanklich Autofahrer und nicht Fußgänger. Sie parken also so, dass sie nach ihrer Meinung den Autoverkehr nicht behindern. Dabei sollten sie eigentlich so parken, dass die Fußgänger nicht behindert werden!

Lustige Anekdote zwischendrin: ich habe mal für meine Firma längere Zeit in der Schweiz gearbeitet (in Zürich, also fast deutschsprachig) und war fasziniert davon, dass die Schweizer ein etwas anderes Vokabular verwenden. Dort wird ein Auto "parkiert" und nicht "geparkt". Übrigens dasselbe beim Grillen: die Schweizer "grillieren", und ein Arbeitskollege war ganz stolz darauf, dass er beim Kurs des örtlichen Metzgermeisters ein "Grillier-Diplom" bekam. Und wenn in der Schweiz jemand umzieht, dann braucht er einen Möbelwagen zum "Zügeln" (umziehen), der auch irgendwo parkieren muss ;-).

Die (fehlende) Rücksichtnahme auf Fußgänger sehe ich auch sehr häufig vor der Praxis meiner Frau: wir liegen an einem abgerundeten Eckgrundstück, und direkt auf der Ecke ist ein Stromverteilerkasten, der den Gehweg schon ein Stück enger macht, und dann gibt es ganz bequeme Menschen, die genau dort in der Kurve auf dem Gehweg genau vor dem Stromkasten parken. Da kann sich dann ein normaler Mensch durchquetschen, aber kein Kinderwagen oder ein Fußgänger mit Rollator. Manchmal gehe ich dann in die Praxis und frage, wem das Auto auf dem Gehweg gehört und nicht selten bekomme ich entweder eine patzige Antwort oder die üblichen Ausflüchte wie "nur ganz schnell ein Medikament abholen" oder "sonst war kein Parkplatz mehr frei". Dabei ist immer die Hofeinfahrt offen und im Hof steht sogar ein blaues "P"-Schild.



Schön sind auch immer wieder die gedankenlosen Autofahrer, die denken, dass die Markierungen die Mitte des Autos anzeigen.

13.06.2017

Flash-Update auf Version 26

Mir fehlen langsam die Worte, wie die Versionsnummern inflationär in Höhen klettern. Google hat es mit Chrome vorgemacht, aus irgendwelchen Gründen macht es Mozilla mit Firefox und Thunderbird nach, und jetzt beschleunigt Adobe die Nummerierung des Flashplayers genauso.

Und weil mir die neuen Worte fehlen, nehme ich immer den alten Blogartikel, nur die Versionsnummern und die Links ändern sich ;)

Einen Hinweis muss ich aber nun doch noch einbauen: ab Ende Januar 2016 gibt  es keine freien Downloads der Installationsdateien mehr. Genaue Modalitäten sind noch nicht bekannt, Adobe hat nur bekannt gegeben, dass die Downloadlinks über die "distribution3.html"-Seite nicht mehr zur Verfügung stehen werden und man eine Adobe-ID und eine Business-Lizenz benötige.

Wir sind jetzt schon bei Flash-Version 26 (mittlerweile zählt wohl auch ein Major release nicht mehr zu den besonders erwähnenswerten Ereignissen bei Adobe?). Wer sich selbst auf dem Laufenden halten will, kann das Blog des Security-Teams bei Adobe lesen oder als RSS abonnieren.

Wie üblich in ihrem freundlichen Service-Blog die passende Automation zum Herunterladen und Installieren. Falls ein Proxy verwendet wird, das "rem" bzw. "#" entfernen und eigene Proxy-Adresse eintragen.

Das Tool wget wird bei Windows noch benötigt wie hier beschrieben. Bei Linux sollte es schon vorhanden sein, da es von vielen anderen Programmen intern verwendet wird.

Für Windows wie üblich beide Varianten, ActiveX und Netscape Plugin (Achtung übrigens, Firefox wird demnächst das NPAPI komplett abschaffen - mal sehen, was Adobe und Flash dann machen).

Die Download-URL hat sich übrigens im Vergleich zu Version 23 leicht geändert, sowohl bei Windows als auch bei Linux.
@echo off
rem set https_proxy=http://192.168.100.100:3128/
set VNP=26.0.0.151
set VAX=26.0.0.151
set V=26
set H=fpdownload.adobe.com
set P=/get/flashplayer/pdc
set AX=install_flash_player_ax.exe
set NP=install_flash_player.exe
wget https://%H%%P%/%VAX%/%AX% -O flash-%VAX%_ax.exe
.\flash-%VAX%_ax -install
wget https://%H%%P%/%VNP%/%NP% -O flash-%VNP%_np.exe
.\flash-%VNP%_np -install
Für Linux 64 bit rpm (als root ausführen oder "sudo rpm" schreiben) gibt es jetzt auch wieder offiziell dieselbe Version 25 wie für Windows. Eine Zeitlang war Flash für Linux bei Version 11.2 "eingefroren", Adobe hat es sich nun anders überlegt und liefert wieder, obwohl die Zeichen generell auf Untergang stehen - in Google Chrome ist Flash gar nicht mehr enthalten, und die anderen Browser-Hersteller wechseln auf Multimedia in HTML5 statt Flash. Es gäbe auch die Version "PPAPI" zum Herunterladen, das ist die Pluginvariante "Pepper" für das Google-API, ich gebe hier "NPAPI" für das Firefox-API im Skript an.
#!/bin/sh

# https_proxy=http://192.168.100.100:3128/

VL=
26.0.0.151
H=fpdownload.adobe.com
PL=/get/flashplayer/pdc/${VL}

DL() { wget -N "$1/$2" -O "$3"; }

echo Linux 64 bit rpm ...
DL https://${H}${PL} \
   flash-player-npapi-${VL}-release.x86_64.rpm \
   flash-${VL}.x86_64.rpm
rpm -F --force flash-${VL}.x86_64.rpm
Der Filename für die 32bit-Variante ist "flash-player-npapi-${VL}-release.i386.rpm".

[20170613: Security Bulletin von Adobe]
[20170711: Security Bulletin von Adobe]
[20170814: Security Bulletin von Adobe]

30.05.2017

Nerviges beim Autofahren - 1

Ich fahre wahnsinnig gern Auto - schon immer, seit ich Führerschein gemacht habe.

In meinem vorherigen Job bin ich fast jede Woche zu einem Kunden unterwegs gewesen, und das hat sich auf locker 40.000 km im Jahr summiert. Meistens bin ich montags morgens hingefahren, manchmal auch schon am Sonntag nachmittag, wenn ich gleich früh am Montagmorgen die ersten Termine beim Kunden hatte.

Dabei sind mir im Lauf der letzten Jahre ziemlich viele merkwürdige Begebenheiten aufgefallen. Ich halte mich für einen Autofahrer, der die Verkehrsregeln ganz gut kennt, und ich bin eigentlich auch immer über Änderungen auf dem Laufenden. Sicherlich bin ich nicht perfekt, aber es geht so, denke ich ;)

In meinem derzeitigen Job arbeite ich viel zu Hause, und komme "nur noch" auf knapp 10.000 km pro Jahr, was einerseits ganz nett ist, weil es Benzin spart und die Umwelt schont, aber andererseits natürlich schade, weil ich ja ganz gern Auto fahre ;)

In letzter Zeit war ich aber mal wieder etwas mehr mit dem Auto unterwegs, und deswegen hab ich ein paar Gedanken gesammelt, was mich schon lange beim Autofahren stört und mir immer wieder aufstößt. Und wenn ich drüber nachdenke, kann ich mich bemühen, mich nicht darüber aufzuregen und trotzdem gelassen zu fahren ;). Beim Aufschreiben sind mir dann so viele einzelne Punkte eingefallen, dass ich daraus eine ganze Serie machen kann. Mal schauen, ob mir für das Ende der Beiträge auch fiese Cliffhanger einfallen, so wie bei den Serien, die ich gerne schaue - Supernatural, Arrow, Flash, Doctor Who und so. "Schalten Sie auch nächste Woche wieder ein, wenn es heißt ...". Im Moment fällt mir aber leider noch nix ein.

Zurück zum Thema Autofahren, Schwerpunkt Autobahn.

Ganz besonders wenig leiden kann ich es, wenn jemand permanent in der Mitte fährt. Oder links fährt und nicht kapiert, dass er nach dem Überholen wieder nach rechts fahren sollte. Das stört insbesondere dann, wenn dieses Auto dann doch irgendwann rechts fährt, und ich kann überholen, und im nächsten Tempolimit überholt mich diese Schnarchnase wieder, weil ich mich an die Tempolimits halte und er nicht. Dann fängt das ganze Spielchen nämlich wieder von vorn an. Einmal kurz (!) mit der Lichthupe ein Signal geben ist übrigens noch keine Nötigung, sondern gemäß StVO erlaubt, um einen Überholvorgang anzukündigen.

Auf der A5 zwischen Friedberg und Frankfurt gibt es Schilderbrücken, und bei Bedarf wird die Standspur als 4. Fahrspur freigegeben. Das ist richtig gut, statistisch sind die Staus deshalb um mehr als 75% zurückgegangen. Natürlich ist es im Berufsverkehr immer noch problematisch, aber seit Ende der Bauarbeiten (Verstärkung der Standspur, Haltebuchten, Signale) hat sich mindestens gefühlt der Verkehrsfluss stark verbessert.

Das Thema "permanent links/mitte fahren" ist übrigens nur außerhalb geschlossener Ortschaften überhaupt relevant. Innerhalb von Städten gibt es das nicht. Wenn mehrere Fahrspuren vorhanden sind, kann ich fahren, wo ich will, und demzufolge darf man auch rechts schneller fahren als links (im Rahmen des Tempolimits natürlich ...). Ich hatte aber tatsächlich in Frankfurt schon mal einen, der mich zum Rechtsfahren nötigen wollte und Grimassen geschnitten hat. Dabei wollte ich etwas weiter vorn dann nach links abbiegen.

Wo wir gerade beim Thema Tempolimit sind: in den allermeisten Fällen gehe ich davon aus, dass es eingerichtet wurde, weil es an dieser Stelle sinnvoll ist. Ich hasse es, wenn ich mich (einigermaßen ...) ans Limit halte und überholt werde (siehe oben). Gerade in Baustellen gibt es enge Fahrspuren, dass das geringste "Gewackel" nach links oder rechts gefährlich werden kann. Mit überhöhtem Tempo durch eine Baustelle brettern finde ich in höchstem Maße rücksichtslos. Am Anfang von Baustellen wird übrigens gern mal geblitzt, nur mal so als Hinweis. Leider ist das viel zu selten. Das Risiko, erwischt zu werden, nicht nur beim Zu-Schnell-Fahren, ist viel zu gering, als dass es den "lässigen" Fahrer scheren würde.

Besonders doof wird es, wenn variable Tempolimits (Schilderbrücken) nicht befolgt werden. Die zeigen häufig ein Tempolimit an, auch wenn der Verkehr noch fließt. Der Grund für das Tempolimit ist ein Stau einige Kilometer weiter vorn. Wenn sich alle Fahrer ans Tempolimit hielten, hätte der Stau vorne Gelegenheit, sich aufzulösen, damit es dann insgesamt wieder fließen kann. Leider fahren viele sehr kurzsichtig und ignorieren Limits, solange es noch fließt. Ist natürlich riskant, wenn man dann doch geblitzt oder gemessen wird.

Ein weiteres, extrem lästiges Verhalten ist, wenn jemand nach Freigabe der Standspur weiterhin auf der (ehemaligen) Mittelspur - jetzt der dritten Spur - dahinrollt und am besten noch langsamer als das derzeitige Tempolimit. Das erlebe ich ziemlich oft: da rollt dann jemand gemütlich mit 110 dahin, und ich bin ganz rechts mit 120. Natürlich darf ich dann nicht einfach weiterrollen (wäre ja "rechts überholen"), sondern ich muss zum Überholen die Spur(en) wechseln. Im genannten Fall muss ich dann von ganz rechts nach ganz links, dann überholen, und dann fahre ich wieder ganz rechts. Im allgemeinen ist der überholte Fahrer so merkbefreit, dass er weiterhin auf der 3. Spur dahinrollt und den Verkehr blockiert.

Generell frage ich mich, ob Autofahrer, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, ihren Führerschein nicht mögen. Mir wäre das Risiko viel zu hoch, erwischt zu werden und den Lappen für eine Zeit abzugeben. Da ich eben doch beruflich fahre und ins Büro will (oder muss ...), wäre es ein beträchtlicher Verlust - womit wir zu einem anderen Problem kommen: mit dem ÖPNV bräuche ich fast 1 1/2 Stunden für eine Strecke von zuhause ins Büro mit gefühlt fünfmal Umsteigen. Mit dem Auto brauche ich 35 bis 40 Minuten.

Cliffhanger: noch mehr zum Thema Autobahn, insbesondere Baustellen. Oh je - ob das spannend genug war? ;)

10.05.2017

Leserbrief für das Impfen

Vor etwa zwei Wochen gab es ein Interview in der WZ mit einem Apotheker über die Bedeutung des Impfens. In der Folgewoche wurde ein erbitterter Leserbrief abgedruckt, in dem der Verfasser dem Apotheker vorwarf, dass es beim Impfen nur um's Geldverdienen ginge und dass es ja sogar Ärzte gäbe, die Bücher wider das Impfen schrieben.

Bei soviel Ignoranz musste ich antworten. Ich hätte auch gern noch den Blogartikel der amerikanischen Wissenschaftlerin zitiert, der vor einigen Monaten die Runde machte, aber ich habe ihn auf die Schnelle nicht wieder gefunden. Kann hier jemand mit einer URL helfen? Immerhin hat der Kinderdok in seinem Blog "kids and me" vor ein paar Tagen nochmal den Ausschnitt gebracht, in dem Dr. House mit einer Impfgegnerin spricht.

[Veröffentlicht mit Veränderungen am 10.05.17, Änderungen und Streichungen]


Leserbrief zum Leserbrief gegen Impfen (04.05.2017)

Hr. Z., ich bin ehrlich gesagt verblüfft darüber, dass Sie Impfungen unter finanziellen Aspekten betrachten. Sie werfen tatsächlich einem Apotheker vor, dass er Geld mit dem Verkauf von Medikamenten verdient?

Ich hoffe ernsthaft, dass niemand wirklich auf das Impfen verzichtet, nur um der "Pharma-Industrie" finanziell eins auszuwischen. Die Krankenkassen bezahlen alle empfohlenen Impfungen. Im Übrigen ist das Impfen für die Krankenkassen wesentlich preiswerter als die Behandlung der ausgebrochenen Krankheiten und Folgeschäden. Wenn es Ihnen um's Geld geht, folgen Sie doch der Empfehlung von Dr. House aus der gleichnamigen Fernsehserie: investieren Sie in Firmen, die Kindersärge herstellen. (Link entfernt)

Das Impfen ist eines der am besten erforschten medizinischen Gebiete. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und die Meldungen über Impfschäden sind statistisch und medizinisch belegt und nachvollziehbar, z.B. im Web - wenn man sich denn informieren will. Bei den üblichen Impfungen für Kinder sollte es keine Diskussionen geben. Eine Langzeitstudie an der Charité in Berlin hat übrigens festgestellt, dass der plötzliche Kindstod (SIDS) statistisch wesentlich seltener bei Säuglingen auftritt, die gegen Keuchhusten, Diphtherie und Polio geimpft sind.

Ihr Leserbrief beweist nicht im Geringsten, dass das Impfen als medizinische Maßnahme schlecht ist. Aber wegen Impfgegnern kommt es dann wie in Berlin zu einer Masernepidemie mit 700 Kranken und einem toten Baby, weil Eltern lieber dogmatischen Zufallsfundstellen aus dem Internet vertrauen als einem fachkundigen Kinderarzt. Von wem lassen Sie lieber eine Blinddarmentzündung operieren? Von einem Chirurgen oder machen Sie es doch selbst mit einer Anleitung von Youtube?

Impfen ist wichtig, und sofern keine außerordentlich gewichtigen Gründe dagegen sprechen (z.B. Immunschwäche als Folgen einer Chemo-Therapie o.ä.), sollte jeder Mensch den Empfehlungen der StTIKo folgen und die üblichen Impfungen vornehmen lassen. Dies gilt besonders, um diejenigen zu schützen, die sich wirklich nicht impfen lassen können. Jeder nicht geimpfte Mensch ist ein Risiko für diese Ausnahmen.

Gerade bei Masern haben sich die Impfstoffe seit den 70ern entscheidend verbessert. Bei Lebendimpfstoffen (also abgeschwächten Bruchstücken von Erregern) werden üblicherweise gar keine Zusatzstoffe verarbeitet. Bei anderen Impfstoffen gibt es Zusatzstoffe, aber in vollkommen unkritischer Dosierung. Der Konservierungsstoff Thiomersal ist seit Jahren nicht mehr in Verwendung, selbst dort wäre der Quecksilbergehalt in einer Dosis 100-mal geringer gewesen als in einer einzigen Pizza mit Thunfisch.

Ebenso hält sich immer noch hartnäckig das Gerücht, dass Impfungen für Autismus und ADHS verantwortlich seien. Der Autor dieser einen fragwürdigen Studie wollte aber nur den Impfstoff in Misskredit bringen, weil er selbst finanzielle Interessen hatte.

Wenn man überlegt, dass die Impfschäden bei Masern in Millionstel gemessen werden, die Todesfälle und bleibenden Schäden durch die Masern hingegen bei bis zu 5 von Tausend liegen (USA), 3 von Tausend (Schweiz) bzw. 1 von Tausend (D), sollte sich jede Diskussion erledigt haben. "Impfschaden" ist z.B. auch, wenn danach zwei Tage leichtes Fieber auftritt. Es heißt nicht "Kinderkrankheit", weil sie so harmlos wäre, sondern nur deshalb, weil ungeschützte Kinder am häufigsten die Opfer sind. An Masern, Keuchhusten etc. kann man sterben! Den Erfolg der Polio-Impfungen (Kinderlähmung) wollen Sie nicht abstreiten, oder? Die Krankheit ist so gut wie ausgerottet, durch flächendeckendes Impfen.

Die Impfgegner haben nur deshalb eine Chance, der Darwin'schen Auslese zu trotzen und zu überleben, weil es genügend andere geimpfte Menschen gibt, so dass einfach die Chance, sich anzustecken, extrem gering ist. Die Impfgegner wälzen also das gesamte Impfrisiko von sich selbst ab, wollen aber wie selbstverständlich von der Durchimpfung profitieren. Dazu mag sich jeder selbst ein Urteil bilden.