22.05.2015

Leserbrief zum Bahnstreik

Meine Güte, da hat sich jemand letzte Woche ausgelassen in einem Leserbrief und hat dermaßen gezeigt, dass er das Grundgesetz nicht sehr gut kennt ...

Anscheinend war dieser jemand richtig angefressen, weil sein Zug nicht fuhr, dass er dann in einem Leserbrief behauptet hat, das Streikrecht fiele im Grundgesetz unter "freie Entfaltung der Persönlichkeit" und man müsse das doch unbedingt gesetzlich einschränken, weil das öffentliche Interesse am Bahnbetrieb ja viel höher wiege. Au Weia!

Naja, wie üblich ein Leserbrief ;) [veröffentlicht am 22.05.2015, Streichungen rot, Änderungen der Red. blau]
Leserbrief zum Leserbrief von Hr. H., 08.05.2015

Lieber Herr H.,
Sie fragen Herr H. fragt in seinem Leserbrief nach der gesetzlichen Grundlage für Gewerkschaften und Streiks und fabulierten einen ganzen Absatz darüber, dass dies unter das "Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit" fallen könnte und natürlich Begrenzung durch die Grundrechte der anderen Menschen fände.

Sie liegen Er liegt falsch, wie ein einziger Blick in ein Lexikon oder in die Wikipedia gezeigt hätte:

"Die in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verankerte Koalitionsfreiheit ist ein Sonderfall des allgemeinen Grundrechts der Vereinigungsfreiheit. Als Doppelgrundrecht schützt es die individuelle wie auch kollektive Koalitionsfreiheit. Es wirkt unmittelbar auch zwischen Privaten, meistens den Arbeitsvertragsparteien. Damit ist es das einzige Grundrecht mit unmittelbarer Drittwirkung."

Hier wird also im Grundgesetz (genauso übrigens in einem UNO-Pakt, in der EMRK und in der Europäischen Grundrechtecharta) festgelegt, dass Arbeitnehmer eine Gewerkschaft bilden dürfen.

Die Bahnvorstände haben sich gerade eine üppige Erhöhung gegönnt, auch wenn die Geschäftszahlen das eher nicht hergeben, und auf der anderen Seite wird mit intensiver Lobbyarbeit ein "Tarifeinheitsgesetz" herbeigeredet, das nur der Wirtschaft nutzt, aber die Rechte der Arbeitnehmer massiv einschränkt. Mit diesem Gesetz soll erzwungen werden, dass es nur eine Gewerkschaft in einem Unternehmen geben darf, die Verträge aushandeln darf. Im Bereich der "Daseinsvorsorge" sollen strengere Regeln gelten. Das kann man weit fassen: Verkehr in der Luft und auf dem Land, Erziehung, was noch? Heute trifft es die Lokomotivführer. Morgen Lehrer und Erzieher. Und übermorgen?

2010 hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass in einem Unternehmen mehrere Gewerkschaften tätig sein dürfen (BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08). Das mißfällt der Bahn und sie weigert sich deshalb kategorisch, vernünftig zu verhandeln. Stattdessen nimmt sie in Kauf, dass dadurch das öffentliche Leben stark beeinträchtigt wird.

Ich sehe die Schuld aber nicht bei den Gewerkschaften - die Forderungen nach familienverträglichen Arbeitszeiten und einer moderaten Lohnerhöhung sind durchaus angemessen. Schon in den Siebziger Jahren haben die Gewerkschaften für bessere Arbeitszeiten gekämpft ("Am Samstag gehört mein Papi mir").

Man sieht deutlich: es ist nicht immer eine gute Idee, auf Teufel-komm-raus alle staatlichen Unternehmen zu privatisieren. Wenn die  Lokführer weiterhin Beamte wären, hätte sich kein Mensch darüber aufgeregt, dass die Lohnerhöhungen automatisch jährlich stattfinden. Aber jetzt ist der Staat gleichzeitig Aktionär und macht sich das Gesetz so passend, dass der Profit maximiert wird? Das nenne ich Interessenkonflikt.

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