Letztens - ist jetzt schon ein paar Wochen her - hab ich eines meiner Android-Testgeräte verkauft. Leider verlief die Geschichte sehr unschön, und ich bin nach wie vor ziemlich neben der Spur.
Das Blatt mit der Beschreibung des Telefons (als Spässeken sogar mit qr-code mit Link zur (damaligen) Handygalerie der c't, die jetzt zu techstage.de umgezogen wurde) hing eine ganze Zeitlang irgendwo an einem Schwarzen Brett (so richtig echt aus Holz, kein Forum im Internet ...).
Ich hatte den Aushang schon fast vergessen - erstaunlicherweise hing er ziemlich lang dort - rief dann jemand die Telefonnummer auf dem Inserat an; er wollte dieses Gerät für seine Schwester kaufen, weil ihr Telefon kaputt war und sie dringend und schnell ein neues Gerät brauche. Allerdings kenne er sich selbst mit Handys nicht besonders gut aus.
Nun denn, aufgeladen, zur Kontrolle nochmal eingeschaltet, alle Daten gelöscht, nochmal Reset auf Werkszustand, am nächsten Tag bei einem Treffen das Gerät mit Ladekabel übergeben.
Eine Woche später ein erneuter überraschender Anruf des Im-Auftrag-Käufers - er bittet mich im Namen seiner Schwester, das Gerät zurückzunehmen, weil es ihr zu kompliziert sei. Die Sache ist ihm sichtlich peinlich, weil er jetzt natürlich zwischen den Stühlen steht. Ich biete ihm an, direkt mit der Schwester zu sprechen, damit er aus der Geschichte 'raus ist, und schon eine Stunde später bimmelt mein Handy. Ich kann aber erst abends von zuhause aus anrufen, weil ich ein paar dringende Arbeiten hatte.
Natürlich will ich das Gerät nicht zurücknehmen, ich bin im Gegenteil froh, dass es nicht unbenutzt bei mir zuhause herumliegt. Bei der Übergabe hatte ich auch deutlich gesagt, dass es keinerlei Garantie oder Gewährleistung geben kann, weil ich es auch schon gebraucht gekauft hatte.
Das Gespräch ist dann verständlicherweise ziemlich unerfreulich für beide Seiten gelaufen: die Dame erklärt mir, dass ihre Tochter ihr ebenfalls als Überraschung ein Handy gekauft hat, angeblich dasselbe Modell, das sie vorher hatte (Sony Xperia), und dass sie mit dem LG gar nicht zurecht käme. Es habe ihre Kontakte nicht und auch nicht ihr Whatsapp. Angeblich funktioniert es auch nicht, wenn man die SIM-Karte einlegt.
Nach mehreren Versuchen behauptet sie dann plötzlich, sie habe "im Internet" gefunden, dass ich das Gerät auf jeden Fall zurücknehmen muss, weil sie ein 14-tägiges Rückgaberecht habe.
Au Weia! Ob die aktuelle PIAAC-Studie doch recht hat, was die Lesekompetenz angeht? Beim Verkauf von privat gibt es die Möglichkeit, Gewährleistung vollständig auszuschließen, und das habe ich auch deutlich getan. Ich habe ihr erklärt, dass ich dem Bruder bei der Übergabe diese Tatsache mitgeteilt habe, aber weil ihr Bruder ihr das nicht weitergegeben habe, gelte es für sie nicht, und sie habe Anspruch auf Rückgabe. Dieser merkwürdigen Rechtsauffassung habe ich natürlich vehement widersprochen.
Wir sind dann schlussendlich so verblieben, dass ich ihr erklärt habe, wie sie mit dem Gerät die Grundeinstellung durchführt, also WLAN einrichten, Google-Konto einrichten, und danach aus dem Play Store Whatsapp installieren.
Beim vorherigen Handy habe das angeblich ihre Tochter für sie eingerichtet. Frag ich mich an dieser Stelle im Gespräch doch: warum macht die Tochter das dieses Mal nicht auch? War die Tochter beleidigt, dass die Mutter sich selbst um ein Ersatzgerät gekümmert hat?
Ein äußerst unerfreulicher Verlauf. Als Technik-Freak war ich froh, dass ein Gerät mit einem fast aktuellen Android 4.2.2 und brauchbaren technischen Daten (Dualcore, 800x480, 8 GB, 8 MP, SD) wieder "normal" benutzt wird, statt bei mir zu vergammeln und alle paar Wochen nur mal kurz zum Experimentieren eingeschaltet zu werden.
Noch dazu ein Anruf bei der Käuferin auf dem Handy auf meine Kosten, der über 20 Minuten gedauert hat. Da vergeht mir die Lust, nochmal Gebrauchtteile zu verkaufen, wenn dann hinterher so ein Gemecker kommt.
Letztes Jahr zum Geburtstag hab ich mir ein gebrauchtes Galaxy Nexus gegönnt und dafür das Galaxy S verkauft. Die Käuferin war (nach ein bißchen Gefeilsche um den Preis und einen wönzigen Nachlass von mir) überglücklich mit dem Gerät und ist über's ganze Gesicht strahlend aus dem Haus gegangen. Das hat mich richtig gefreut, dass mein altes Galaxy S sozusagen in "gute Hände" verkauft wurde.
Wenn man sich ein Smartphone kauft, erwarte ich auch den Willen, sich soweit einzuarbeiten, oder es meinetwegen von einem Bekannten einrichten zu lassen. Aber doch nicht beim ersten Anzeichen von Schwierigkeiten gleich alles fallen zu lassen und dem Verkäufer mit hanebüchenen juristischen Behauptungen "aus dem Internet" zu drohen ...
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