16.06.2018

Leserbrief: Gesetzesänderungen zur Verbrechensaufklärung

In der WZ vom 12.06. war ein kurzer, fast unauffälliger Leserinnenbrief abgedruckt, in dem Gesetzesänderungen gefordert wurden, weil aus "Datenschutzgründen" Dinge gelöscht werden müssten, die für die Verbrechensaufklärung wichtig seien.
Damit ist die Dame offensichtlich der Propaganda der Polizeibehörden auf den Leim gegangen, die vor einigen Tagen falsch gemeldet haben, dass 8.500 Straftaten nicht aufgeklärt werden konnten. Später ist das BKA dann zurückgerudert, als Zweifel an dieser Darstellung aufkamen.
[Veröffentlicht am 17.06.2018]

Leserbrief zum Leserbrief über Verbrechensaufklärung
Fr. S. schreibt in ihrem Leserbrief, dass die Polizei mehr Möglichkeiten zur Verbrechensaufklärung benötigt und deshalb Gesetze geändert werden müssten.
Sie schreibt weiter, dass aus "Datenschutzgründen" Hinweise wie z.B. Logdateien gelöscht werden "müssen". Das ist technisch falsch, denn da es derzeit rechtlich keine Vorratsdatenspeicherung gibt, fallen gar keine Daten an, die die Internetprovider speichern müssen, und deshalb muss auch nichts "gelöscht" werden, da es schlicht nicht vorhanden ist.
Damit geht sie der vorsätzlich falschen und unklaren Berichterstattung von Polizeibehörden, allen voran dem Bundeskriminalamt BKA, auf den Leim.
Dort wurde nämlich vor ein paar Tagen eine Pressemeldung in Umlauf gebracht, dass angeblich 8.500 Taten aus dem Bereich der Kinderpornographie nicht aufgeklärt werden konnten, weil die Vorratsdatenspeicherung nicht in Kraft getreten ist.
Kinderpornographie ist im Allgemeinen nur ein vorgeschobenes Argument, um die Überwachung prinzipiell zu intensivieren und das Grundgesetz weiter zu demolieren.
Diese BKA-Meldung ist in zweierlei Hinsicht falsch: es gab in Deutschland insgesamt nur um die 6500 Fälle von Kinderpornographie, und diese wurden zu 90% aufgeklärt. 
Später ist das BKA dann zurückgerudert, als Zweifel an dieser Darstellung aufkamen, und hat versucht, die Unstimmigkeiten der Meldung zu verschleiern.
Die 8.500 angeblich nicht aufklärbaren Fälle entstammten einem "Hinweis" einer nicht näher benannten "Organisation" aus den USA, es handelt sich also bei weitem nicht um Fälle, die in Deutschland verfolgt werden können.
Zur Quote von 90% bleibt noch anzumerken, dass dieser Wert sich gegenüber dem Vorjahr um 3,7% verbesser hat.
Zum Vergleich: die durchschnittliche Aufklärungsquote von Straftaten in Deutschland liegt bei 57%. Damit sind die 90% ein extrem guter Wert und die Steigerung dieser Quote ist ein sehr gutes Zeichen, dass die Methodik der Polizei auch ohne Vorratsdatenspeicherung bereits in der Lage ist, diese Straftaten aufzuklären und die Quellen auszutrocknen.
Es gibt bereits ein internationales Meldesystem für illegale Angebote wie Kinderpornographie, und dort werden ca. 80% aller gemeldeten Seiten innerhalb von weniger als 6 Stunden blockiert.
Und man bemerkt einmal mehr: die Vorratsdatenspeicherung mit extrem starken Eingriffen in die Grundrechte aller Bürger ist bei weitem nicht nötig.
Außerdem wurden sowohl die deutschen als auch die entsprechenden Pläne zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene von den höchsten Verfassungsgerichten mehrfach vernichtend abgeschmettert, wie man u.a. hier bei den heise-Nachrichten nachlesen kann.

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