Mitnichten, finde ich - die Auflagen sind enorm hoch und viele Dinge dürfen derzeit nicht abgestimmt werden, und schrieb einen Leserbrief.
[Veröffentlicht am 21.10.2016]
Leserbrief zum Kommentar über CETA von Hr. Gillies
Ach Herr Gillies, schon wieder ein Jubelkommentar über eines der zahlreichen lobbygesteuerten Freihandelsabkommen, aber wenigstens haben Sie diesmal nicht die große Keule mit dem "Anti-Amerikanismus" ausgepackt.
Sie freuen sich darüber, dass freier Handel eine gute Sache ist. Aber das ist ja nur ein kleiner Teil dessen, was verhandelt wird.
CETA enthält im Prinzip denselben Vertragsumfang wie TTIP. CETA wird zwischen der EU und Kanada abgeschlossen, TTIP zwischen der EU und USA. Viele Gegner befürchten, dass CETA deshalb ein "TTIP durch die Hintertür" ist und eine amerikanische Firma mit Hilfe ihrer kanadischen Tochterfirma bequem klagen kann, selbst wenn TTIP (noch) nicht in Kraft getreten ist.
Außerdem ist CETA viel mehr als ein Freihandelsabkommen: es enthält Vereinbarungen über Schiedsgerichte, Investitionsschutz, Portfolioinvestitionen, zum internationalen Seeverkehr und zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen und zum Arbeitsschutz (Quelle: Spiegel Online).
Den größten Teil davon hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Abstimmung zugelassen. Das bedeutet, dass die EU über die Teile von CETA, über die Deutschland eine souveräne Entscheidung treffen kann und muss, nicht "vorläufig" beschließen kann und insbesondere Deutschland dann nicht daran gebunden wäre.
Auch die Auflage, dass Deutschland bis zur endgültigen Zustimmung jederzeit ein Kündigungs- und damit faktisch Vetorecht hat, ist in meinen Augen ein deutlicher Gewinn der Kläger gegen CETA.
Bemerkenswert finde ich außerdem, dass die Zustimmung für dubiose Handelsabkommen in der gesamten EU am Wanken ist: das wallonische Parlament lehnt CETA ab, und in Spanien gab es kürzlich ein EU-weites Treffen bedeutender Kommunalpolitiker, um die Auswirkungen von TTIP, CETA und TISA auf die regionale Politik zu beleuchten.
So eindeutig kann man also gar nicht sagen, dass eine Seite vor dem höchsten deutschen Gericht "verloren" hat. Die Zustimmung zu CETA ist mit ziemlich schwerwiegenden Auflagen und Hürden versehen, und das ist gut so. Auf diese Weise wird nicht überhastet entschieden, sondern die einzelnen Klauseln werden hoffentlich noch intensiv überprüft.