Ich fühle mich richtig gut in Berlin vertreten, seit ich nicht Oswin Veith gewählt habe und er trotzdem die Leiter hinaufgefallen ist bis nach Berlin in den Bundestag. Nach nur vier Jahren, wenn er die aushält, hat er somit rentenmäßig ausgesorgt. Wenn er bei der Landratswahl gescheitert ist und jetzt im Bundestag sitzt, was sagt uns das über das
Peter-Prinzip?
Er stimmt
für die Erhöhung der Diäten,
für das kaputte Gesetz zur Abgeordnetenbestechung (man beachte die ausdrückliche Formulierung in der Strafvorschrift: "...
auf Anordnung oder Weisung ..." - wie will man das denn nachweisen?), und auch wenn es derzeit keine konkreten Zeitpläne gibt, prescht er schon mal vor und
kündigt an, dass er die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen will. So zumindest berichtet die WZ in ihrer Ausgabe vom 21.02.14. Natürlich völlig unbeeindruckt von der offiziellen Linie der Koalition, dass erst das Urteil des EuGH abgewartet werden soll, ob die VDS prinzipiell mit den Menschenrechten in der EU vereinbar sein kann.
Dies finde ich so doof, dass ich dazu einen Leserbrief geschrieben habe, in dem ich beschreibe, was bei der VDS gespeichert wird, und ein bißchen spekuliert habe, was überwacht werden könnte, wenn es sie (wieder) gäbe. Es gab ja schonmal für ein paar Monate eine VDS in Deutschland, aber es gibt keine belastbare Untersuchung, dass in dieser Zeit die Aufklärung von schweren Verbrechen so signifikant zugenommen hat, dass man einen Zusammenhang zur VDS herstellen kann.
[Der Leserbrief wurde am 27.02.2014 abgedruckt. Blau markiert die Kürzung durch die WZ]
Leserbrief zur Meldung "MdB Veith befürwortet die Vorratsdatenspeicherung" 21.02.2014
Mit Schrecken, aber auch nicht wirklich verwundert, las ich die Meldung, dass Herr Veith nun aktiv das Speichern von Verbindungsdaten in Deutschland vorantreiben will. Die SPD und die CDU schaffen es innerhalb kürzester Zeit, der Demokratie schweren Schaden zuzufügen. Es gibt trotz mehrjähriger medialer Beeinflussung bislang keinerlei Nachweise oder Untersuchungen, dass die Vorratsdatenspeicherung bei irgend etwas helfen kann.
In Deutschland gab es einige Zeit lang die Vorratsdatenspeicherung für Verbindungsdaten. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht fand keine Hinweise darauf, dass die Speicherung auch nur einen Terroranschlag verhindert hätte - oder dass sich damit Kinderpornografie wirksamer bekämpfen ließe. Forscher der Technischen Universität Darmstadt kommen zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht zur Prävention geeignet ist.
Was aber bedeutet denn die Speicherung von "Verbindungsdaten", und ist das wirklich so harmlos, wie unsere Politiker es darstellen wollen? Ganz im Gegenteil! Die Verbindungsdaten (auch Meta-Daten genannt) sind sogar kritischer und wichtiger als der eigentliche Inhalt. Unter Verbindungsdaten versteht man (im Sinne des geplanten Gesetzes), dass die Anbieter Daten darüber speichern müssen, wer die Kommunikationspartner sind, wann sie kommuniziert haben, und je nach Medium gehören dazu auch die Standortdaten oder die Internetnummer (die IP-Adresse) -- bei Handytelefonaten wird gespeichert, in welcher Funkzelle ich mich befinde; bei Email, Chat usw. wird gespeichert, wer mein Anbieter ist und in gewissem Umfang ebenfalls, wo ich mich befinde. Bei Email wird gespeichert, was im "Briefkopf" enthalten ist, also die Emailadressen. Handy-Standortdaten in Großstädten sind auf ca. 200 m genau, auf dem flachen Land je nach Abstand der Funkmasten 1-5 km.
Im Licht des nichtvorhandenen Aufklärungswillens in der Abhöraffäre, in die sicherlich auch die deutschen Geheimdienste verwickelt sind, kann ich nur feststellen: wenn Daten vorhanden sind, weckt das ganz schnell Begehrlichkeiten. Da die Schlapphüte sich offensichtlich nicht kontrollieren lassen, können und müssen wir davon ausgehen, dass der "Richtervorbehalt" zur Nutzung der Vorratsdaten das Papier nicht wert ist, auf dem er im Bundesgesetzblatt gedruckt wird. Wir werden also abgehört und ausgeforscht und bezahlen auch noch dafür! Das meine ich im Wortsinn: die Datenspeicherung geschieht bei den Anbietern, z.B. Telekom, eplus, 1&1 usw.usf. Die gigantischen Datenmengen, die bei der Speicherung anfallen, müssen eine bestimmte Zeitlang auf Speichermedien vorgehalten werden. Das kostet natürlich Geld, und ebenso natürlich werden diese Kosten solidarisch auf alle Kunden umgelegt.
Ein kleines Beispiel, was man aus den Verbindungsdaten ablesen kann: ich telefoniere mit einem Arzt. Mein Handy meldet sich in einer Funkzelle in Praxisnähe an. Der Arzt telefoniert mit einem Krankenhaus. Mein Handy meldet sich in einer Funkzelle in Krankenhausnähe an. Ein paar Tage später telefoniere ich mit dem Arzt. Dann telefoniere ich mit einer Versicherung. Danach rufe ich bei der Telefonseelsorge an.
Welches Szenario hat sich hier abgespielt? Es gehört nicht viel Phantasie dazu, nicht wahr? Und all das, ohne zu beschreiben, welche Inhalte hier jeweils transportiert wurden, allein aus der Abfolge der Ereignisse kann man erstaunlich detaillierte Schlüsse ziehen. Wollen wir, dass unser Leben in diesem Umfang für Monate gespeichert wird? Ohne dass es eine wirksame Kontrolle darüber gibt, wer auf diese Daten Zugriff hat und zu welchem Zweck? Könnte ein paranoider Schlapphut nun mutmaßen, dass solch eine Person zu einem Selbstmordattentäter werden könnte?
Zu meinem oben erwähnten Schreckensszenario gibt es noch eine Verschärfung: die elektronische Gesundheitskarte bietet einen allumfassenden Zugriff zu Patientenakten, die nach dem derzeitigen Design zentral gespeichert werden. Wäre es nicht denkbar, dass es Hintertüren gibt, um diese Daten abzugreifen? Welches Droh- und Erpressungspotential bietet es, wenn man die Krankenakten aller Deutschen unter seiner Kontrolle hätte?
[Fußnote: ich habe technisch nichts mit der eGK zu tun, das ist alles spekulativ]