05.08.2014

Die Wetterauer Fahrtkosten - Leserbrief

Die WZ explodiert am 25.07.14 ja förmlich vor Pressemitteilungen zum Thema Fahrtkosten. Man sieht genau, wie dilettantisch die VGO agiert hat. Man legt sich selbst Kriterien zurecht, "klärt" schwammige Begriffe im Gesetzestext im Alleingang und ignoriert die Stellungnahmen von anderen Beteiligten.

Das Ergebnis: der Chef der VGO "schüttelt" während der Kreistagssitzung "den Kopf", während der Schuldezernent redet. Erstaunlicherweise stellt sich der Landrat vor die VGO und gibt ihr einen Persilschein, alles sei "ordnungsgemäß" abgelaufen.

Dazu wie üblich mein Leserbrief, diesmal unter dem Pseudonym Wolfgang Seeling am 05.08.2014 veröffentlicht, Änderungen zum eingesandten Text habe ich so: kenntlich gemacht):
Leserbrief zur Fahrtkostenübernahme für Melbacher Schüler

HeuteKürzlich waren wieder mehrere Meldungen über die Fahrtkostenerstattung in der WZ zu lesen.

Leider gehen viele Äußerungen aus der Politik und von der VGO am eigentlichen Thema vorbei, das die Eltern interessiert.
Wie üblich geht jetzt das Fingerzeigen los, wer wann was gewusst hat. Das ist aber vollkommen unwichtig, die Eltern sind an Ergebnissen interessiert.

Wie der Kreiselternbeirat schon betont hat, war das grundsätzliche Vorgehen der VGO fragwürdig.
Einerseits soll die VGO Gewinn erwirtschaften, erhält aber andererseits den Auftrag, sich zahlender Kunden zu entledigen. Man darf spekulieren, ob die VGO respektive der Kreis hofft, dass die betroffenen Eltern nun privat für die Fahrkarte aufkommen.

Die VGO stuft die Schulwege nach erfolgter Begehung einseitig als "gefährlich" oder "ungefährlich" ein, ohne dass klar wird, welche Grundlagen die jeweiligen Entscheidungen haben.

Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll gewesen, vorher mit Experten zusammen einen neutralen Kriterienkatalog zu erstellen, so dass für die Eltern nachvollziehbar ist, weshalb eine bestimmte Entscheidung so ergangen ist. Aus dem Bescheid der VGO geht nichts davon hervor, nur der schwammige Verweis auf den Gesetzestext.

Jetzt ist es aber so gelaufen, dass die Kriterien nicht einmal vorab den Teilnehmern an den Begehungen bekannt waren.
Nachdem erste Kritik laut wurde, hat Hr. Betschel-Pflügel die VGO angewiesen, einige kritische Schulwege nochmals mit der Polizei zu diskutieren. Diesen Termin hat die VGO kurzfristig platzen lassen. Die VGO sieht sich also selbst als die einzige Instanz, die die Gefährlichkeit beurteilen kann.

Hr. Betschel-Pflügel hat auf einer Sitzung mit Schulelternbeiräten und Kreiselternbeirat angekündigt, dass bei Unstimmigkeit ein "neutraler Dritter" hinzugezogen werden soll. Wieviele Gremien sollen denn bitteschön noch befragt werden? Wenn die Stellungnahme der Polizei nicht als neutral und objektiv akzeptiert wird, wer soll denn dann sonst die Gefährlichkeit beurteilen?

Die VGO hat die Beförderungsbestimmungen (HessSchulG Par. 161) Satz für Satz zerlegt und "unklare Regelungen" für sich selbst definiert. Ein Beispiel: die "Gefahr von Sexualverbrechen" sei in der Wetterau laut Polizei "nicht erhöht". Das Gesetz spricht aber überhaupt nicht speziell von Sexualverbrechen, sondern ganz generell von "besonderer Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Schüler". Hier werden Wörter solange verdreht, bis das Ergebnis "passt" und man die Stellungnahme der Polizei ignorieren kann.

"Einsehbar" definiert die VGO ganz anders als es Eltern sehen: es kommt nicht darauf an, dass die Schüler sichtbar sind (z.B. von der angrenzenden Straße aus), sondern ob der Weg an sich "einsehbar" ist (Kurven etc.). Das ist genau nicht die Gewährleistung sozialer Kontrolle und die Möglichkeit, im Notfall schnell Hilfe zu bekommen. Eine Beleuchtung des Weges ist vollkommen unwichtig. Jahreszeitliche Unwegsamkeit (Winter, Ernte) wird den Eltern überlassen.

Der Kreiselternbeirat bietet ein Widerspruchs-Musterschreiben zum Download an.

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