01.03.2013

Mein Brief an "unseren" Bundestagsabgeordneten

Das Thema Leistungsschutzrecht (#LSR) ist leider ein sehr trockenes Rechtsgebiet, das von interessierten Gruppen sehr unterschiedlich, sehr subjektiv, sehr einseitig, und teilweise sachlich falsch in der Öffentlichkeit behandelt wird.

Dazu schrieb ich vor einiger Zeit einen Brief an den Bundestagsabgeordneten Peter Tauber (peter.tauber@bundestag.de), der nach dem Weggang von Lucia Puttrich die Wetterau kommissarisch mit vertritt (der Abgang von Fr. Puttrich in Richtung hessisches Ministeramt weniger als ein Jahr nach ihrer Wahl in den Bundestag ist ein anderes Thema, zu dem ich auch noch mal schreiben könnte ...).

Leider habe ich bis jetzt noch keine Antwort auf meinen Brief erhalten, nicht mal eine Eingangsbestätigung. So muss Politik!

ich wende mich als Wetterauer mit einer Bitte an Sie als
kommissarischen Vertreter von Lucia Puttrich, wenn ich das richtig
verstanden habe. 
Ich lese in Ihrem Blog, dass Sie dem Leistungsschutzrecht kritisch
gegenüber stehen. Das finde ich als sporadischer Blogger soweit gut
Bitte bewahren Sie Ihre kritische Haltung. Insbesondere halte ich im
Moment die schreckliche Einseitigkeit, mit der die Presse (FAZ, SZ,
Welt, Zeit, ...) arbeitet, für einer Demokratie mit einer "der
Wahrheit verpflichteten" Presse, wie es der BDZV so schön formuliert
hat, nicht angemessen. 
Nicht mal einen Leserbrief wollen manche Zeitungen zum Thema
abdrucken, wenn der in ihren Augen kritisch ist (siehe hier und hier).
Nebenbei würde ich gern wissen, wie Sie auf die beruhigende Formel
"Blogger sind vom LSR ausgenommen" gekommen sind. Ich lese das aus dem
Entwurf nicht heraus. Ein "manueller Aggregator" wie die Rubrik "6 vor
9" des Bild-Blogs kommt da dem Kreis der Betroffenen des LSR schon
ziemlich nah, würde ich denken. 
Schöne Grüße aus dem leicht verschneiten Berstadt... 
Thomas Seeling

Update 01.03.2013:
Peter Tauber hat mit "NEIN" gestimmt. Finde ich gut ;), vielen Dank.

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